50. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 28.11.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:26 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2013/0807 2. Anfrage Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände, TH 07, Produkt 28100 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | FÜR-WISMAR-Fraktion | |||||||
Beteiligt: | 1 Büro der Bürgerschaft | |||||||
Gegenstand:
Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände, TH 07, Produkt 28100
Hintergrund:
Jährlich werden derzeit rund 300.000 EURO für die Kulturförderung verausgabt. Auf Antrag der Zuwendungsempfänger entscheidet die Verwaltung über die Zuweisungen im Einzelnen. Die dem Kulturausschuss übermittelten Listen lassen sehr unterschiedliche Zuweisungen, die ganz oder teilweise Ablehnung von Anträgen, nicht aber erkennen, mit welcher Zielstellung und nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden. Auch die Fördermittelrichtlinie weist solche Kriterien nicht aus, sondern nur allgemeine Bedingungen für Zuwendungen.
Fragen:
Nach welchen Kriterien werden die Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände vergeben?
Wer hat diese Kriterien festgelegt?
Wie werden diese Kriterien vorab potentiellen Zuwendungsempfängern bekanntgegeben?
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die Anfrage.