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Auszug - 2. Anfrage - Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände, TH 07, Produkt 28100  

50. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
BA/2013/0807 2. Anfrage
Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände, TH 07, Produkt 28100
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:FÜR-WISMAR-Fraktion
Beteiligt:1 Büro der Bürgerschaft   


Gegenstand:

Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände, TH 07, Produkt 28100

 

Hintergrund:

Jährlich werden derzeit rund 300.000 EURO für die Kulturförderung verausgabt. Auf Antrag der Zuwendungsempfänger entscheidet die Verwaltung über die Zuweisungen im Einzelnen. Die dem Kulturausschuss übermittelten Listen lassen sehr unterschiedliche Zuweisungen, die ganz oder teilweise Ablehnung von Anträgen, nicht aber erkennen, mit welcher Zielstellung und nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden. Auch die Fördermittelrichtlinie weist solche Kriterien nicht aus, sondern nur allgemeine Bedingungen für Zuwendungen.

 

Fragen:

                   Nach welchen Kriterien werden die Mittel der Kulturförderung für Vereine und Verbände vergeben?

                   Wer hat diese Kriterien festgelegt?

                   Wie werden diese Kriterien vorab potentiellen Zuwendungsempfängern bekanntgegeben?

                   Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die Anfrage.