41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 05.11.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 18:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0790 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH Übertragung von Gesellschaftsanteilen/Neufassung des Gesellschaftsvertrages |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Vehlhaber, Siegfried | |||||||
Beteiligt: | 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG | |||||||
I Bürgermeister | ||||||||
10.4 Abt. Informationstechnik (IT) | ||||||||
10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Wortmeldungen:
Beschlussvorschlag:
1. Die Hansestadt Wismar nimmt das Angebot der Sparkasse Mecklenburg Nord-west zur Übertragung ihrer Anteile in Höhe von 24 % des Stammkapitals an.
2. Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wird in der in der Anlage beigefügten Neufassung beschlossen.
3. Die öffentliche Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Wismar wird durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wahrgenommen.
4. Die Hansestadt Wismar wird der Wirtschaftsförderungsgesellschaft temporäre Aufwandsüberschüsse (Verlustausgleich) bis zu einer Höhe von 200.000,00 € pro Jahr ausgleichen. Die Hansestadt leistet diesbezüglich Abschlagszahlungen auf der Grundlage des jeweiligen Wirtschaftsplanes im Rahmen der im Haushalt der Hansestadt Wismar zu beschließenden Ansätze.
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Klein, Frau Berger, Herr Froese
Herr Kremp, Herr Vehlhaber
Der Ausschussvorsitzende bittet den Vorlagenersteller, Herrn Vehlhaber um einige Erläuterungen.
Als Hintergründe für die Überlegungen zur Neustrukturierung der Aufgabe der Wirtschaftsförderung in der Hansestadt Wismar wird von Herrn Vehlhaber der Vorfall im Zusammenhang mit dem ehemaligen Geschäftsführer und gleichzeitigen Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung (das Amt wurde zwischenzeitlich aufgelöst) genannt.
Die vorhandene Doppelung der Aufgabenwahrnehmung der Wirtschaftsförderung in Form der Gesellschaft und des Amtes erwies sich als nicht optimal und bedurfte ebenfalls einer Neuausrichtung.
Darüber hinaus möchte die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest ihre Geschäftsanteile an die Hansestadt Wismar abtreten.
Die genannten Gründe und die Anpassung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern machten in diesem Zusammenhang auch eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Der Ausschussvorsitzende unterstützt die Vorlage und sieht darin Vorteile für die zukünftige Wahrnehmung der Aufgabe der Wirtschaftsförderung in der Hansestadt Wismar. Zusätzliche Kontrollmechanismen im Gesellschaftsvertrag wie festgelegte Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse sind eine gute Reaktion auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der ehemaligen Geschäftsführung.
Herr Klein erkundigt sich nach der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und ob nicht auch mehr Mitglieder bestimmt werden könnten.
Laut Auskunft von Herrn Vehlhaber gab es bislang 3 Vertreter der Hansestadt Wismar im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Darüber hinaus sieht das GmbHG in Verbindung mit dem Aktiengesetz eine Mindestanzahl von 3 Mitgliedern vor. Der Gesellschafter kann jedoch zusätzliche Aufsichtsratsmitglieder bestimmen.
Herr Froese hält die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls für zu gering.
Herr Klein fragt darüber hinaus, ob die Besetzung Herrn Kremps als Geschäftsführer eine Übergangslösung darstellt. Dieser ist gleichzeitig als Geschäftsführer der Seehafen Wismar GmbH tätig und es würde demnach eine ähnliche Doppelstruktur aufgrund der Verbindungen zwischen Wirtschaft und Seehafen vorliegen, wie sie es auch in der Vergangenheit bereits gegeben und sich als unvorteilhaft erwiesen hat.
Die Bestellung Herrn Kremps ist keine Übergangslösung, so Herr Vehlhaber. Die erheblichen Ansiedlungen im Bereich des Seehafens in der jüngsten Zeit zeigen deutlich, dass Herr Kremp die nötigen Erfahrungen für die Leitungstätigkeit in der Wirtschaftsförderung besitzt.
Frau Berger erkundigt sich, ob die genannten Wertgrenzen für Grundstücksverkäufe der Kommunalaufsicht anzuzeigen sind.
Herr Vehlhaber erläutert, dass dies bei einer Gesellschaft entfällt.
Herr Klein stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe empfiehlt die Erhöhung der Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates von drei auf fünf und damit die Änderung des § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in „Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die durch die Gesellschafterin entsandt werden.“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung zur Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0