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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" Abwägung und Abschließender Beschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Markthalle
Ort: Stockholmer Straße 1, 23966 Wismar
VO/2021/4004 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
54. Änderung des Flächennutzungsplanes,
"Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen"

Abwägung und Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Fuhrwerk, Herr Dr. Schubach, Herr Domke, Tom Brüggert, Herr Tiedke

 

Herr Speck, Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, stellt folgenden Änderungsantrag:

Wir beantragen, die Vorlage VO/2021/4004 in den November 2021 zu verschieben.

Bis dahin soll eine Diskussionsveranstaltung mit den 30 Bürgerabwägungen stattfinden, um deren Belange mit in die Vorlage einzubringen und zu berücksichtigen.

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Schneider

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion FÜR-WISMAR-Forum.

- abgelehnt

 

 


Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen"

mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

berücksichtigt,

 

Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 4, 5, 6 und 9

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 8, 18 und 19

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Forstamt

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

 

teilweise berücksichtigt

 

und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen von/vom

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Forstamt Grevesmühlen

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Straßenbauamt Schwerin

- Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger

- Stadtwerke Wismar

- Deutsche Telekom AG

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger für Jugend und Sport

 

nicht berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes,
"Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

- beschlossen