Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | |||
TOP: | Ö 1 | ||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | (offen) |
Datum: | Mo, 12.04.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 16:30 - 19:00 | Anlass: | Sitzung |
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | ||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | ||
Vor Eintritt in die Tagesordnung!!!
Die Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses findet im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt und gleichzeitig erfolgt eine Übertragung (ausschnittsweise) in den Raum 028 des Rathauses.
Herr Kargel begrüßt alle Anwesenden und Gäste.
Zu Beginn der Sitzung informiert Herr Kargel über eine Mail der Presseabteilung. Der Sender „Wismar-TV“ hat den Antrag gestellt, den Bau- und Sanierungsausschuss ausschnittsweise zu filmen.
Herr Kargel verweist auf die Geschäftsordnung der Bürgerschaft, § 12 Pressevertreter Absatz 3, und informiert auszugsweise:
„.......In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Film- und Tonbandaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder in geheimer Abstimmung widerspricht......“
Für diesen Antrag erfolgt eine Abstimmung in einer geheimen Wahl mit Stimmzettel und Wahlurne.
Es erfolgt die Auszählung. Herr Kargel bittet seine Stellvertreter (Herr Rakow und Herr Bohacek) an der Auszählung teilzunehmen.
Herr Kargel gibt das Ergebnis der Auszählung bekannt.
Ein Viertel der Ausschussmitglieder widersprechen der Aufzeichnung von Filmaufnahmen. Somit erfolgt keine Aufzeichnung durch den Sender „Wismar TV“.
Wortmeldungen:
„Einwohnerfragestunde“ (TOP 1.)
In der Frage, die Herr Fuhrwerk, Bündnis 90/Die Grünen, im Auftrag von Herrn Stöckl aus Wismar zum TOP 6 (Variantenuntersuchung des Hochbrückenersatzneubaus) stellt, heißt es u. a., dass die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar seitens der Politik dazu aufgefordert sind, sich in einem mehr Miteinander mit Ideen und Vorschlägen am Stadtgeschehen und an der Stadtentwicklung zu beteiligen. Wann dürfen die Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Hochbrückenplanung damit rechnen, dass diese Vorschläge in der Bürgerbeteiligung öffentlich, transparent und ernsthaft beraten und diskutiert werden.
Herr Senator Berkhahn verweist darauf, dass in jedem Fall die Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Beteiligung, welche auch gesetzlich vorgesehen ist, wahrnehmen können. Wenn durch die Bürgerschaft darüber hinaus Beteiligungsverfahren und weitere Schritte gewünscht werden, muss dies durch die Bürgerschaft verfolgt werden. Weiterhin ergeht der Hinweis, dass die Planungen zum Hochbrückenersatzbau in Verantwortung des Landes (Straßenbauamt Schwerin) erfolgt.
Weitere Wortmeldung: Herr Dr. Reimann