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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2021/3870 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  

Wortmeldungen:

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand eines Planes die Vorlage zum Satzungsbeschluss. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-Altstadt. Auf der Fläche wird derzeit provisorisch ein unbefestigter bewirtschafteter Parkplatz mit einer Schotteroberfläche betrieben.

 

Um an Stelle der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Parkpalette eine öffentliche ebenerdige Parkanlage errichten zu können, sind die Festsetzungen im Bebauungsplan zu ändern. So wird auf der Fläche zwischen Turmstraße und Dr.-Leber-Straße eine attraktiv ebenerdige Stellplatzanlage mit ca. 114 PKW-Stellplätzen entstehen. Zusätzlich in Ergänzung der Stellplatzanlage ist die Errichtung einer „Willkommensstation“ einschl. einer öffentlichen WC-Anlage und eine grüngestalterische Untersetzung  vorgesehen. 

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke.

 

Herr Kargel lässt , da es keine Wortmeldungen gibt, über die Vorlage abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der

Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)

 

berücksichtigt und von

 

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im

Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht

wurden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4

Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung

(siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.  Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.


 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:1