33. Sitzung des Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Geschäftsstelle DSK | |||||||
Ort: | Hinter dem Chor 9, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0757 Haushaltssatzung 2013 - Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Bansemer, Heike | |||||||
Beteiligt: | 60 BAUAMT | |||||||
Sonstige - Beratung mit Externen | ||||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
60.2 Abt. Planung | ||||||||
60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Bevor Frau Bansemer die Vorlage erläutert, bittet sie um Entschuldigung für das Fehlen des Deckblattes. Teilweise schuldet dies dem Programm ALLRIS, welches immer wieder Schwierigkeiten mit sich bringt, aber auch ein Versehen beim Versenden der Vorlage.
Die Anlage zu Änderungen zum Städtebaulichen Sondervermögen wurde erforderlich, weil im Programm ALLRIS Änderungen erst nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im Internet sichtbar sind. Grund war ein Rechenfehler im Programm; daher wurden im Haushalt 2 Zahlenreihen nicht summiert.
Frau Bansemer erklärt, dass für das Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 63 der Kommunalverfassung eine Sonderrechnung zu führen ist. Für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ist ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.
Die Hansestadt Wismar hat 4 Gesamtmaßnahmen: Altstadt, Lübsche Burg, Friedenshof und Kagenmarkt. 3 Maßnahmen wurden zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen an die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, als treuhänderischer Sanierungsträger übertragen.
Für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Rahmen des Programmes städtebauliche Gesamtmaßnahme „Wismar Ost – Kagenmarkt“ ist die GOS – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH - eingesetzt.
Bis Ende des Jahres 2012 wurden für die Gesamtmaßnahmen
– Altstadt rd. 112 Mio. €
– Fridenshof rd. 18,8 Mio. €
– Lübsche Burg rd. 16 Mio. € verausgabt.
– Kagenmarkt ab 2013 gehen die Gemeindestraßen des Kagenmarktes aus dem
Kernhaushalt in das Städtebauliche Sondervermögen.
Mit der Aufstelllung des B-Planes 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umgestaltung des Wohngebietes einschl.
der Veränderung der technischen Infrastruktur, insbesondere der Straßenführung sowie
für eine Wiederbebauung von Rückbauflächen im Wohngebiet geschaffen werden.
Frau Bansemer führt weiterhin aus, dass auch das Städtebauliche Sondervermögen den neuen Rechnungsvorschriften mit der Umstellung der Gemeinden auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterliegt.
Die aufgestellten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vier städtebaulichen Sondervermögen sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen der KV M-V und der Gemeinde Haushaltsverordnung für das Haushaltsjahr 2012 aufgestellt.
Die Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2012 sind erstellt und werden derzeit zur Übergabe an das Rechungsprüfungsamt vorbereitet.
Herr Boldt bedankt sich bei Frau Bansemer für die Ausführungen und bemerkt, dass es für „Laien“ sehr schwierig ist, die Vorlage zu verstehen und fragt, ob man es „griffiger“ gestalten könnte. Kann eine Grundaussage aus der Vorlage abgeleitet werden; z. B. gibt es Verpflichtungen für die Zukunft, die den Haushalt belasten können oder wurden Kredite aufgenommen?
Frau Bansemer versteht, dass die Vorlage schwer studierbar und zu verstehen ist.
Sie verweist auf die Kurzfassung im Vorbericht. Dort ist festgeschrieben, dass es keine Verpflichtungsermächtigungen gibt. Kredite wurden nicht aufgenommen.
Der Haushalt ist ausgeglichen.
Herr Leja bemerkt ebenfalls, dass es schwer ist, die Vorlage zu verstehen, Umso schwerer wird es sein, den Fraktionsmitgliedern diese Vorlage zu erklären.
Herr Manthey fragt, wie der Satz auf Seite 3 – Eröffnungsbilanz – zu verstehen ist.
Frau Bansemer erklärt, dass die Eröffnungsbilanzen erstellt sind und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt übergeben werden.
Herr Litzner möchte zum besseren Verständnis noch einmal die Zahlen zum Sondervermögen für die 4 Gesamtmaßnahmen benannt bekommen. Frau Bansemer führt diese noch einmal auf.
Weiterhin möchte Herr Litzner wissen, wie sich die Fördermittel zusammensetzen? Auch dieses wird von Frau Bansemer erklärt.
Auf die Frage von Herrn Litzner, wann die Maßnahmen auslaufen, erklärt Frau Bansemer, dass das Förderprogramm Friedenshof und Lübsche Burg im jahr 2014 auslaufen, die Altstadt im Jahr 2020 und Kagenmarkt noch nicht abschließend genannt werden kann.
Herr Senator Berkhahn erklärt zusätzlich, dass es auch davon abhängt, wie lange der Gesetzgeber bereit ist, Fördermittel zu zahlen.
Nachdem es keine weiteren Fragen zur Vorlage gibt, lässt Herr Boldt über die Vorlage zum Städtebaulichen Sondervermögen Band III abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Haushaltssatzung 2013 über das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Wismar.
Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0