Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||
TOP: | Ö 12.5 | ||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 29.10.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:41 | Anlass: | Sitzung |
Raum: | Sporthalle, Rudolf-Tarnow-Grundschule | ||
Ort: | Tallinner Straße 1, 23970 Wismar | ||
Hintergrund
In der Bürgerschaftssitzung am 27.02.2020 wurde der Beschlussvorschlag Nr. VO/2020/3378 „Nutzung des Gebäudes „Alte Mensa“ der Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch der Fraktion Liberale Liste-FDP mehrheitlich beschlossen. Dieser lautet wie folgt:
Der Bürgermeister sowie die von der Bürgerschaft in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft GmbH der Hansestadt Wismar (Wobau Wismar) entsandten Mitglieder werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das durch die Wobau Wismar für die „Alte Mensa“ zu erarbeitende Nutzungskonzept zumindest Teile des Gebäudes als öffentlich zugängliche und durch die Bürger auch für Tanz- und Musikveranstaltungen nutzbare Eventflächen ausweist.
Sollte eine solche Mischnutzung aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, wird der Bürgermeister aufgefordert, bis zur Bürgerschaftssitzung im August 2020 eine Aufstellung von Möglichkeiten vorzulegen, wo Räumlichkeiten für auch lärmintensivere Veranstaltungen genutzt werden könnten.
Ein Betreiben der Einrichtung wäre dann durch den Bauherrn oder einen Dritten sicherzustellen.“
Die "Alte Mensa" ist durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vom 20.05.2020 von der Wohnungsbaugesellschaft mbH Wismar (WoBau) erworben worden. Der Kauf konnte nur zustande kommen, weil eine Zusatzvereinbarung des Verkäufers akzeptiert wurde, die besagt, dass die zukünftige Nutzung eine Veranstaltungsstätte ausschließt.
Auf die Frage 1 nach der Bedeutung und Verbindlichkeit des Beschlusses der Bürgerschaft für das Entscheidungsverhalten der Aufsichtsratsmitglieder wurde geantwortet, dass die von der Gemeinde bestellten Mitglieder im Aufsichtsrat an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden sind, sofern dem gesetzlich nichts entgegensteht. Der Aufsichtsrat hätte sich grundsätzlich an den Bürgerschaftsbeschluss vom 27.02.2020 halten müssen. Mit der Vertragsklausel „keine Veranstaltungen in der Alten Mensa“ habe allerdings ein nachvollziehbarer Grund für die Abweichung vom Bürgerschaftsbeschluss vorgelegen.
Zudem wurde die rechtliche Zulässigkeit der Klausel bestätigt, obwohl zugleich mitgeteilt wurde, dass über zukünftige Aktivitäten des Alteigentümers im Veranstaltungsbereich nichts bekannt sei.
Und schließlich wurde die fehlende Information der Bürgerschaft damit begründet, dass die Bürgerschaftsmitglieder im Aufsichtsrat der WOBAU GmbH Bescheid wussten.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren keine Mitglieder der Bürgerschaft im Aufsichtsrat. Außerdem herrschte bisher immer Unsicherheit bei den Mitgliedern in Aufsichtsräten, inwieweit sie die Fraktionen über Vorgänge informieren dürfen.
Fragen:
1. Warum wurde die Bürgerschaft nicht vor dem Vertragsabschluss über die vom Alteigentümer geforderte Vertragsklausel „keine Veranstaltungen“ informiert und die Situation beraten, dass der Beschluss möglicherweise nicht umsetzbar ist?
3. Bitte erläutern Sie, welche Rechte und Pflichten Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Unternehmen haben, die von der Bürgerschaft bestellt wurden. Wie weit dürfen oder müssen diese die Bürgerschaft informieren? Auf welchem Weg könnten Aufsichtsratsmitglieder die Bürgerschaft vorab oder im Nachhinein über Beschlüsse des Aufsichtsrates informieren?
4. Ist es zutreffend, dass die unteren Räume des Gebäudes „Alte Mensa“ nicht für Bürozwecke genutzt werden können?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.