Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 14.7 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 27.08.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:39 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Markthalle | |||||||
Ort: | Stockholmer Straße 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2020/3585 Vorbeugener Brandschutz bei Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Anfrage aus der Politik öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen | |||||||
Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit vermehrt aufgetretenden Großbrände bei der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG stellen wir folgende Fragen:
1. In welcher Form ist die Stadt ihrer Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen gemäß §19 (1) BrSchG M-V nachgekommen?
2 Welches Intervall wurde für die Revisionierung der Brandverhütungsschauen festgelegt? Bitte begründen Sie die Festlegung des Intervalls.
3 Wurde das Intervall in den letzten Jahren verändert, nachdem das Werk erweitert wurde und es vermehr zu Großbränden und Verpuffungen gekommen ist?
4 Welche Feststellungen, z. B. in Hinblick auf die Lagerung von belasteten Holzabfällen, gab es bei vergangen Brandverhütungsschauen?
5 Wurden festgestellte Mängel ordnungsgemäß und unverzüglich durch die Firma Egger abgestellt?
6 Haben während und nach dem Brand am 03.08.2020 Messungen zur Umweltbelastungen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
7 Hat die Stadt geprüft, ob die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Werksfeuerwehr gemäß §17 (2) BrSchG M-V durch die Firma Egger bzw. im Verbund mit anderen holzverarbeitenden Betrieben im Bereich des Holzclusters erforderlich wäre? Führen Sie bitte die Begründung Ihrer Entscheidung an.
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.