Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 09.09.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Haus des Gastes | |||||||
Ort: | Am Festplatz 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0723 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
10.5 Abt. Recht und Vergabe | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
60.1 Abt. Bauordnung | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Küstenwald
im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik
im Süd-Westen / Westen:durch landwirtschaftliche Nutzfläche
(siehe Anlage 1)
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der LGE Landesgrunderwerb M-V GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.
Ja-Stimmen: 7
Nein Stimmen: 1
Enthaltungen: 1