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Auszug - Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar  

Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Eigenbetriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:28 Anlass: Sitzung
Raum: Zeughaussaal
Ort: Ulmenstraße 15, 23966 Wismar
VO/2020/3520 Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Klewsaat, Juliane
2. Helms, Christine
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 30 RECHTSAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)  

Wortmeldungen:

Herr Senator Berkhahn, Herr Wäsch, Frau Dr. Sauerbier, Frau Helms, Herr Koebe, Herr Manthey, Herr Bergmann, Herr Helbing

 

Herr Senator Berkhahn gibt Erläuterungen zur Vorlage. Neben den üblichen Gebühren für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar, die in der Abfallgebührensatzung festgeschrieben sind, soll nun eine Entgeltordnung für Abfälle, die auf dem Abfallwirtschaftshof Müggenburg angeliefert werden, beschlossen werden. Für diese Abfälle werden keine Gebühren (ohne Mehrwertsteuer) erhoben, sondern Entgelte (mit Mehrwertsteuer). Der Abfallwirtschaftshof ist durch seinen Umbau des Kleinanlieferbereiches attraktiver geworden, so dass Abfälle mittlerweile im größeren Umfang angeliefert werden. Diese Tatsache und auch die Umsetzung des Umsatzsteuerrechts, nachdem zwischen Gebühren und Entgelten eine klare Abgrenzung geschaffen werden muss, begründet diese Entgeltordnung.

 

Herr Wäsch ergänzt, dass auch aus Umweltschutzgründen nicht annahmepflichtige Abfälle auf dem Abfallwirtschaftshof sowohl von Bürgern der Hansestadt Wismar als auch von Bürgern aus dem Landkreis angenommen werden, damit diese nicht illegal im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar entsorgt werden. Weiterhin erläutert er die zur Entgeltordnung gehörende Anlage 1. In dieser Anlage sind die Abfallarten, die festgelegten Mengeneinheiten sowie die Preise, die zuvor lt. anliegender Kalkulation festgelegt wurden, aufgelistet. Dabei zu beachten sind die in der Fußnote erklärten Randnummern, die den Unterschied für Anlieferungen aus der Hansestadt Wismar und Anlieferungen aus dem Landkreis verdeutlichen. Bürger der Hansestadt Wismar brauchen z. B. für die meisten Abfallarten kein Entgelt bezahlen, da sie dieses bereits mit der jährlich anfallenden Abfallentsorgungsgebühr bezahlen. Bürger aus dem Landkreis beteiligen sich nicht am Gebührensystem der Hansestadt Wismar, daher sind für sie diese Leistungen nicht kostenfrei.

 

Fragen von Seiten der Ausschussmitglieder wurden in der anschließenden Diskussion von der Verwaltung beantwortet. Insgesamt finden die Ausschussmitglieder die Einführung dieser Entgeltordnung gut, da diese nun die Entgelte, die auch schon vorher nach einer dort vorliegenden Liste erhoben wurden, klar regelt und transparent macht. Für wichtig halten die Ausschussmitglieder nach Beschluss der Entgeltordnung eine Information der Bürger über die Presse, die auch den Unterschied Stadt/Land deutlich macht. Weiterhin wird darum gebeten, ein Feedback von der Verwaltung zu bekommen, wie die Bürger die Handhabung nach der neuen Entgeltordnung annehmen.

 

Herr Senator Berkhahn sagt ein erstes Feedback für den Oktober zu.

 

Frau Runge lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 


Beschluss:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte Entgeltordnung zur Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar mit der dazugehörigen Anlage 1 zur Entgeltordnung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0