Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 17.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 28.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 22:21 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sporthalle, Rudolf-Tarnow-Grundschule | |||||||
Ort: | Tallinner Straße 1, 23970 Wismar | |||||||
BA/2020/3444 Prozess "Neuvergabe des Konzessionsvertrages Strom" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Anfrage aus der Politik öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen | |||||||
Am 30.01.2020 wurde die Beschlussvorlage VO/2020/3377 "Bewertungsmatrix für Neuvergabe des Konzessionsvertrages Strom“ durch die Verwaltung als Teil des Prozesses der anstehenden Neuvergabe der Stromkonzessionen zur Entscheidung eingereicht. Dazu bitten wir den Bürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Vergabeart wird für die Durchführung der Ausschreibung gewählt?
2. Welche Unterlagen werden zur Vergabe der Stromkonzessionen an die Bewerber herausgegeben? Wir bitten um vollumfängliche Aufstellung.
2.a. Abgesehen von der Vergabematrix, welche dieser Unterlagen aus 2. werden in der Bürgerschaft vor Beginn der Ausschreibung zur Abstimmung gestellt?
2.b. Inwieweit lassen sich im laufenden Ausschreibungsverfahren noch bis zur Zuschlagserteilung Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen (Vergabematrix, (Vor-)Vertragsbedingungen usw.) vornehmen?
2.c. Bitte bewerten Sie die Grafik „Ablauf des Konzessionsverfahrens“ aus o.g. VO/2020/3377 in Bezug auf Konformität zu § 22 Abs. 2 KV-MV.
2.d. Welche konkreten Einflussmöglichkeiten hat die Bürgerschaft während der Angebotsphase und nach Auswertung der verbindlichen Angebote noch auf die Vertragsgestaltung?
2.e. Sofern eine Abstimmung der gesamten Ausschreibungsunterlagen gem. Frage 2.a. nicht vorgesehen ist bzw. weitere Einflussmöglichkeiten der Bürgerschaft gem. Frage 2.d. nicht bestehen, wie bewerten Sie die Konformität des Vergabeverfahrens mit § 22 Abs. 2 KV-MV?
3. Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung des Beratungsunternehmen für die Vergabe der Stromkonzession?
3.a. In welcher Haushaltsposition sind diese Kosten aufgeführt?
3.b. Wann und in welchem Gremium wurde der Vertragsschluss mit dem Beratungsunternehmen beschlossen?
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.