Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 15.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 22:21 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sporthalle, Rudolf-Tarnow-Grundschule | |||||||
Ort: | Tallinner Straße 1, 23970 Wismar | |||||||
VO/2019/3275 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung
Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Eisenbahn-Bundesamt
Bürgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar
Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden,
von
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“
Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost
Deutsche Bahn AG, DB Netze
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
teilweise berücksichtigt werden
und von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen