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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 15.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:21 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle, Rudolf-Tarnow-Grundschule
Ort: Tallinner Straße 1, 23970 Wismar
VO/2019/3275 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  


Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg

Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung

Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg

rgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

rgermeister als untere Brandschutzbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Eisenbahn-Bundesamt

rgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

berücksichtigt werden,

 

von

 

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung

rgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“

Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost

Deutsche Bahn AG, DB Netze

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung

 

teilweise berücksichtigt werden

 

und von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 

nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03Gewerbegebiet Kritzowburg nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03Gewerbegebiet Kritzowburg rechtskräftig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

- beschlossen