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Auszug - Sonstiges  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

Wortmeldungen:

     Bezüglich der aufgeworfenen Fragen aus der gemeinsamen außerordentlichen Sitzung der Ausschüsse am 13.01.2020 gibt Frau Domschat-Jahnke folgende Antworten.

 

1. Frage:

Herr Dr. Blei möchte wissen, ob die Bewertung der Bäume in der Doppik erfasst wird und wie diese erfolgt.

Antwort:

Gemäß "Bewertungsleitfaden zum Infrastrukturvermögen Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchlässe, Lärmschutz, Grün- und Parkanlagen der Hansestadt Wismar" vom 21. September 2010, Punkt 4.3 wurden Parkbäume mit 500 € und Straßenbäume mit 700 € Festwert im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz bewertet.

Für Neupflanzungen werden die Schlussrechnungen herangezogen und der Wert des Baumes ermittelt und in die Vermögensbewertung/Doppik eingepflegt.

Bäume unterliegen keiner Abschreibung.

 

2. Frage:

Herr Dr. Blei fragt, ob es zulässig sei, einen von der Bürgerschaft in den gemeinsamen Ausschuss verwiesenen Antrag in einer Vorberatung (November 2019) zurückzuziehen.

Antwort:

Ein Antrag kann jederzeit vor der Beschlussfassung vom Einreicher zurückgezogen werden.

 

3. Frage:

Frau Schmidt-Blaahs fragt nach einem Budget in Zuständigkeit des LK Nordwestmecklenburg für die Baumpflanzungen und bittet um Prüfung, ob finanzielle Mittel für die Hansestadt bereitstehen.

Antwort:

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises NWM ist die zuständige Antrags- und Genehmigungsbehörde für die Fällung von Einzelbäumen auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Entsprechend den Regelungen des Baumschutzkompensationserlasses M.-V. können bei Fällungen von Einzelbäumen entweder neue Bäume in entsprechender Anzahl und Qualität gepflanzt oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von rd. 400 € je Baum geleistet werden. Die Ausgleichszahlungen werden gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde geleistet, welche diese Gelder auch verwaltet.

 

 

Im Rahmen des Fonds können dann die Gemeinden/ Kommunen des Landkreises Anträge auf Förderung/Unterstützung für die Anpflanzung von neuen Bäumen bei der UNB stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um neue - zusätzliche Bäume handeln muss, welche nicht bereits durch gesetzliche Regelungen oder per Satzung festgesetzt bzw. geschützt sind. Also gilt diese Regelung bspw. nicht für abgängige Alleebäume, für festgesetzte Bäume in Bebauungsplänen, für Naturdenkmale oder für bestätigte Ausgleichsmaßnahmen.

Zudem muss beachtet werden, dass die Förderung vornehmlich für die Lieferung und Anpflanzung des jeweiligen Baumes zur Verfügung gestellt wird. Für bodenverbessernde Maßnahmen, Wurzelschutzfolien, Oberflächenaufbrüche u. ä. notwendige Maßnahmen gelten diese Förderungen nicht pauschal, sodass insbesondere für den innerstädtischen Bereich nur geringe Förderanteile ausgereicht werden könnten.

Bislang war die Annahme, dass es sich ausschließlich um einen Verfügungsfond des Alleenerlasses handeln würde.

Die Verwaltung wird zeitnah prüfen, für welche Projekte mögliche Fördergelder eingeworben werden können.

 

 

     Zu der aufgeworfenen Frage von Herrn Rakow in der Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 13.01.2020 gibt Frau Domschat-Jahnke ebenfalls eine Antwort.

 

Frage:

Herrn Rakow geht es um die Wegebeziehung für Rad- und Fußgänger des neuen Wohngebietes an der Median-Klinik.

Antwort:

Bei dem angesprochenen Weg handelt es sich um einen öffentlichen Weg als Angebotsplanung für die Anbindung der Frei- und Grünflächen der benachbarten Median-Klinik. Der Weg war Bestandteil der Bauleitplanung und wurde auch offen gegenüber der Median Klinik kommuniziert.

Der Weg ist bis zum Grundstück der Median-Klinik ordnungsgemäß ausgeführt und entspricht vollumfänglich den Festsetzungen des B-Planes. Leider hat die Median-Klinik das Angebot derzeit nicht wahrgenommen und ihr Grundstück am Ende des öffentlichen Weges abgesperrt. Zusätzlich

wurde ein Hinweisschild aufgestellt, welches das Betreten des Privatgrundstückes der Median- Klinik untersagt.

 

Der Erschließungsträger wird durch das Bauamt gebeten, nochmals mit der Median-Klinik Kontakt aufzunehmen und das Problem anzusprechen. Sollte sich die Haltung der Median-Klinik in diesem Punkt nicht ändern, ist der Weg ggf. zurückzubauen um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

 

 

Weitere Wortmeldungen:

Herr Dr. Reimann fragt nach einem analogen Baumkataster und durch wenn dieses geführt wird.

Frau Domschat-Jahnke informiert, dass für das analoge Baumkataster der EVB verantwortlich ist. Eine Erläuterung durch die Verwaltung wird in der Sitzung im März zugesagt.

Herr Berkhahn informiert, dass im Februar eine neue Mitarbeiterin, die u. a. für das Grünflächenkataster verantwortlich ist, im Bauamt eingestellt wurde.

Eine Vorstellung der neuen Mitarbeiterin wird begrüßt.

 


 


 

 

 

Herr Kargel beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Herr Treydte verlässt um 17:20 Uhr die Sitzung.  

 

Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.