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Auszug - Schutzzieldefinition, die Aufgabenwahrnehmung und resultierende Anforderungen an Struktur und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung 2019 für die Hansestadt Wismar.  

Sitzung des Verwaltungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Verwaltungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2019/3244 Schutzzieldefinition, die Aufgabenwahrnehmung und resultierende Anforderungen an Struktur und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung 2019 für die Hansestadt Wismar.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Bieschke, Ronny
2. Brosig, Frank
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  

Von Seiten der Verwaltung führte Herr Senator Berkhahn in die Vorlage ein. Neben weiteren Informationen machte Herr Senator Berkhahn darauf aufmerksam, dass in einer Sache die Vorlage korrigiert werden müsse. Das Ergebnis des Gutachtens wird nicht am 28.11.19 vorgestellt, sondern am 21.11.19. Herr Brosig ergänzte die Ausführungen von Herrn Senator Berkhahn.

 

Wortmeldungen: Herr Naumann, Herr Brosig, Herr Senator Berkhahn, Herr Gundlack, Frau Seidenberg, Frau Woellert

 

Herr Naumann meldete sich zu Wort und teilte mit, dass er davon ausging, dass das Gutachten zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Vorlage als Anlage beigefügt würde. Er wies auf die Anlage 2 hin. Dort stehe auf der 2. Seite ganz unten, dass „entgegen der Empfehlung des Gutachters eine 2. Drehleiter und ein MZB mit einer Möglichkeit zur wasserseitigen Wasserabgabe nicht für erforderlich gehalten wird“. Daher hätte er erwartet, auch aufgrund der Vollständigkeit der Unterlagen, dieses Gutachten mit dieser Vorlage zur Kenntnis zu erhalten. Herr Naumann kündigte an, aufgrund dessen, einen Antrag auf Vertagung in die Dezembersitzung zu stellen.

 

Die Verwaltung machte deutlich, dass der Empfehlung des Gutachters aufgrund zusätzlicher Kosten nicht gefolgt wird. Die Praxis habe gezeigt, dass eine 2. Drehleiter nicht nötig ist, weil bei größeren Bränden die Nachbargemeinden um Amtshilfe gebeten werden können und die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in den Nachbargemeinden sehr gut funktioniert. Anhand eines Beispiels erklärte die Verwaltung weiterhin, dass aus ihrer Sicht auch die Anschaffung eines MZB mit wasserseitiger Wasserabgabe für nicht erforderlich gehalten wird.

 

Die Verwaltung bittet darum, die Schutzziele festzuschreiben und dem Personalschlüssel zuzustimmen. Beides weicht nicht vom Gutachten ab. Die Verwaltung versicherte, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sofort darüber informiert werden, sobald das Gutachten im Allris eingestellt wurde.

 

In der weiteren Diskussion wurden noch Fragen gestellt:

-         zum jetzigen Standort der Berufsfeuerwehr,

-         zu den Planstellen

-         zum Fahrzeugkonzept

 

Die Verwaltung beantwortete die aufgeworfenen Fragen.

 

Herr Naumann hielt an seinem Antrag fest, die Vorlage in die Dezembersitzung zu vertagen. Er begründete seinen Antrag noch einmal entsprechend.

 

Herr Naumann ließ über den Antrag, dass die Vorlage in die Dezembersitzung zur weiteren Beratung vertagt wird, abstimmen:

 

 

 

 

 


Beschluss:


Die Bürgerschaft beschließt die Schutzzieldefinition (Anlage 1) und die Aufgabenwahrnehmung und resultierende Anforderungen an Struktur und Leistungsfähigkeit (Anlage 2) auf der Grundlage der Begutachtung durch die Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 28.08.2014 aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

- vertagt in die Dezembersitzung

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3