Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 12.6 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 29.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:17 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2019/3170 Verkehrsberuhigende Maßnahmen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion DIE LINKE. | |||||||
Begründung: Frau Hagemann
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Beyer, Frau Runge
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und, wenn möglich, durchzuführen.
1. In geschlossenen Wohngebieten gilt Tempo 30.
2. In Straßen, die durch Fußgänger, Radfahrer und Kfz gemeinsam genutzt werden und die keinen Fußweg haben gilt Schrittgeschwindigkeit.
3. Vor KITA`s, Schulen und Einrichtungen für Senioren sind verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Aufpflasterung).
Abstimmungsergebnis:
- abgelehnt