Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 12.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:17 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2019/3150 Aufwandsentschädigungen für die freiwilligen Feuerwehren Wismars | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | SPD-Fraktion | |||||||
Die Vorlagen in den Tagesordnungspunkten 12.1 du 12.2 werden gemeinsam aufgerufen, die Abstimmung erfolgt getrennt.
Begründung zum TOP 12.1: Herr Tiedke, SPD-Fraktion
Begründung zum TOP 12.2: Herr Helbig, CDU-Fraktion
Wortmeldungen: Herr Beyer, Frau Hagemann, Herr Dr. Zielenkiewitz
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.
Die Sitzung wird unterbrochen und gleichzeitig für eine längere Pause genutzt.
Pause von 18.17 Uhr – 18.40 Uhr
Herr Helbig stellt folgenden Änderungsantrag zur Vorlage VO/2019/3150:
- letzter Absatz, 1 Satz:
Ein Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigung soll der Bürgerschaft schnellstmöglich vorgelegt werden, so dass mögliche Änderungen in den Doppelhaushalt 2020/2021 einfließen könnten.
Die Vorlage VO/2019/3151, wird von ihm, als Einreicher, zurückgezogen.
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag.
- einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Struktur der bestehenden Aufwandsentschädigungen
für die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren der Stadt darzustellen
und auch einem Vergleich mit anderen Wehren im Landkreis zu unterziehen. Über das
Ergebnis und sich daraus ableitende Handlungsbedarfe, aus Sicht der Stadt, ist die
Bürgerschaft zu informieren. Hierbei sollte auch auf die finanziellen Folgen einer Schaffung
einer Einsatzpauschale in Höhe von 7,50 Euro, wie sie im Schreiben der freiwilligen Wehren
Altstadt und Friedenshof an die Abteilung Brandschutz beantragt wurde, eingegangen
werden.
Zu prüfen ist auch, ob die Entschädigungsregelungen in Form einer Satzung gefasst werden
können und sollten.
Ein Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigung soll der Bürgerschaft schnellstmöglich vorgelegt werden, so dass mögliche Änderungen in den Doppelhaushalt 2020/2021 einfließen könnten. Ziel muss es sein, den freiwilligen und wichtigen Dienst der Kameradinnen und Kameraden weiterhin attraktiv zu erhalten und die Anerkennung für die geleistete Arbeit für das Gemeinwohl auch in finanzieller Hinsicht zu zeigen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig beschlossen (1 Stimmenthaltung)