Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:17 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2019/3131 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße
im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A)
im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze)
im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B)
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen