Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:17 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2019/3130 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Aufstellungsbeschluss |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine Linie in ca. 80 m Abstand nördlich der Straße Am Ring (Planstraße B)
im Osten: durch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese sowie dem in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 festgesetzten Gewerbegebiet (Funkturm)
im Süden: durch die Straße Am Ring (Planstraße B)
im Westen: durch die Gewerbegrundstücke 4785/24 und 4785/26
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen