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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB   

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2019/3100 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  

Herr Senator Berkhahn verwies auf die zeitliche Dringlichkeit des Vorhabens und bat die Mitglieder, die Vorlage anschließend in ihren Fraktionen zu besprechen, um den Mitgliedern der neugewählen Bürgerschaft die Möglichkeit der Abstimmung zu geben.

 

Danach übergab er das Wort an Frau Domschat-Jahnke, die nun die Vorlage inhaltlich ausführlich vorstellte.

 

Danach wurden anstehende Fragen beantwortet.

Die Frage von Herrn Leja nach den Kosten bzw. weiteren Maßnahmen wurden von Herrn Berkhahn und Frau Domschat-Jahnke beantwortet. Bei allen weiteren Maßnahmen, die zur Optimierung des Verkehrsflusses gemäß Verkehrskonzept notwendg sind, hat die B1 absolute Priorität. Der Baubeginn ist für 2020 vorgesehen. 

 

Es handelt sich hierbei um eine städtische Maßnahme und die Gesamtkosten unterteilen sich in Eigenmittel und Fördermittel. Die Werft wird sich mit ca. 600.000 € an den Eigenmitteln beteiligen. Die benötigten Grundstücke werden außerdem kostenfrei von der Werft übertragen. Dies ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

 

Herrn Ballentin interessiert, ob an den notwendigen Stauraum für Lkw`s gedacht wurde bei einer 2-spurigen Straße. Dies wird von Frau Domschat-Jahnke bestätigt und gesagt, dass z. B. in der Abbiegespur an den Eingängen zum Stahllager und am Haupttor sowie auf dem werfteigenen Gelände Stauraum gegeben ist.

Auf seine Frage nach vorgesehenen Ampeln teilte das Bauamt mit, dass nach jetzigem Kenntnisstand nur der Knotenpunkt Lübsche Straße / An der Lübschen Burg weiterhin LSA-geregelt bleibt. Am Knotenpunkt Werft / Hagebaumarkt / EVB ist keine LSA vorgesehen.

 

Herr Berkhahn ergänzt, dass in Wendorf Süd oder auf dem Festplatz auch das Abstellen von Fahrzeugen angedacht ist (s. Verkehrskonzept).

 

Die Nachfrage von Herrn Hilse nach Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern auf der Werft  wird von Frau Domschat-Jahnke insofern beantwortet, dass dies auf dem Werftgelände realisiert werden soll. Hierzu gibt es bereits Überlegungen, die im weiteren Verfahren des Mobilitäts-

managements der Werft konkretisiert werden. 

Die Frage, ob die Straße B1 auch für den öffentlichen Verkehr vorgesehen ist, wird bejaht.

 

Herr Tiedke fragt nach Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Köppernitz. Daraufhin antwortete Frau Domschat-Jahnke, dass im rechten Teil des Parks eine Entsiegelung erfolgt und der linke Teil naturbelassen bleibt.

Auf die Frage nach der Steigung der Brücke wurde erläutert, dass das Längsgefälle auf der Geh- und Radwegbrücke ca. 2-3 % beträgt. Die Breite des Rad- und Gehweges beträgt ca. 5 m.

 

Frau Seidenberg machte darauf aufmerksam, dass die Einfahrt zum GI (Industriegebiet)

immissionsintensiv ist. Frau Domschat-Jahnke erklärte, dass die Bebaubarkeit durch ein Baufeld eingeschränkt ist, aber für diesen Bereich bereits jetzt planungsrechtlich das GI (Industriegebiet) besteht.

 

Anschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
 

 


Abstimmungsergebnis:

beschlossen

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

            2