26. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Gesundheit und Soziales | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 12.08.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0726 Haushaltssicherungskonzept 2013 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Bansemer, Heike | |||||||
Beteiligt: | 02 Stabsstelle Welterbe | |||||||
03 Beteiligungsverwaltung | ||||||||
10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN | ||||||||
13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR | ||||||||
30 AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG | ||||||||
32 ORDNUNGSAMT | ||||||||
40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Herr Dr. Fanger erläutert das Haushaltssicherungskonzept. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept baut auf das vorangegangene auf und wurde unter Mitwirkung der Fachämter erarbeitet.
Herr Dr. Framm bittet Herrn Dr. Fanger zu prüfen, ob es möglich ist eine Gewinnausschüttung vom Seehafen Wismar und der Wobau vorzunehmen und diese dem Haushalt der Hansestadt Wismar zuzuführen. Zudem erfragt er, ob Ausgabensteigerungen z. B. beim Bauvorhaben Theater in das Haushaltssicherungskonzept eingeflossen sind. Herr Dr. Fanger erklärt den Anwesenden, dass das Haushaltssicherungskonzept nur den Verwaltungshaushalt und nicht den Investitionshaushalt enthält. Er erläutert, dass beim Seehafen eine Gewinnausschüttung nicht möglich ist, da dies der bestehende Gesellschaftervertrag nicht zulässt. Eine Änderung des Gesellschaftervertrages ist derzeit nicht vorgesehen. Zudem müsste das Land Mecklenburg-Vorpommern dieser Änderung zustimmen.
Eine Gewinnausschüttung der Wobau ist erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Dies ist jedoch noch nicht in das Haushaltssicherungskonzept eingearbeitet.
Herr Fröhlich erläutert auf Nachfrage von Herrn Kothe den Begriff der Institutionellen Förderung. Er erklärt den Anwesenden die Rechtslage und beschreibt die Unterschiede, zwischen der Denkweise der Hansestadt Wismar als ehemaliger örtlicher Träger der Jugendhilfe und dem Landkreis Nordwestmecklenburg als neuer örtlicher Träger der Jugendhilfe. Die Verwaltung der Hansestadt Wismar möchte die freiwilligen Leistungen im Bereich der Institutionellen Förderung auf 200.000,00 € kürzen, um somit ein hohes aber vernünftiges Maß zu erhalten. Aus Sicht der Verwaltung der Hansestadt Wismar ist der Landkreis Nordwestmecklenburg für die Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit zuständig, da es sich bei diesen Leistungen für den Landkreis um pflichtige Leistungen nach SGB XIII handelt. Der Landkreis fördert bisher nur, wenn sich die Gemeinden auch beteiligen. Betriebs- und Sachkosten erkennt der Landkreis kaum oder sogar gar nicht an. Die Verwaltung, insbesondere der Bürgermeister, ist mehrmals mit dem Landkreis und der Landrätin in Kontakt getreten, um die bestehenden Probleme zu lösen. Jedoch wurde bisher nur unzureichend vom Landkreis geantwortet. Daher wird nun versucht, auf dem politischen Weg die Situation zu klären. Spätestens zum Januar 2014 müssen Lösungen gefunden werden, da erst ab Mitte des Jahres neue ESF-Förderungen ausgereicht werden. Sollte bis dahin keine Lösung gefunden werden, wäre im gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg eine Förderung der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit nicht mehr möglich.
Auf Nachfrage von Herrn Kothe erklärt Herr Fröhlich, dass die Struktur der Ausländer- und Migrantenberatung neu geordnet werden muss, da die Beratungen derzeit eher unstrukturiert sind. Zudem sind die beiden Beratungsstellen sehr nahe am SGB XII und am Ausländergesetz gelegen und müssten daher eigentlich vom Landkreis Nordwestmecklenburg ausfinanziert werden. Federführend ist der Kreis. Das heißt auch, dass nur der Landkreis einen Bedarf feststellen kann. Die Stadt kann sich im Rahmen der freiwilligen Leistungen keine zwei Beratungsstellen leisten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 3
Nein Stimmen: 2
Enthaltungen: 1