Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.4 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:24 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2019/3028 Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion FDP/GRÜNE | |||||||
Begründung: Herr Domke
Wortmeldung: Herr Dr. Zielenkiewitz
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:
(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen