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Auszug - Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung (Fraktion FDP/GRÜNE)  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 11.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2019/3028 Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:Fraktion FDP/GRÜNE

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldung: Herr Dr. Zielenkiewitz

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:

 

(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“

 


Abstimmungsergebnis:

- beschlossen