Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.9 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:13 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2018/2892 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 48/18 "Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm", Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese
im Osten: durch den westlich der Straße Lütt Moor liegenden Aufforstungsbereich und den Müggenburger Weg
im Süden: durch die bebauten Wohngrundstücke des Hohen Damm, der Eisernen Hand und des Müggenburger Weges
im Westen: durch den Hohen Damm
(siehe Anlage)
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 48/18 „Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm“
4. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48/18 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen