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Auszug - Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar  

Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Eigenbetriebsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2018/2921 Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Dr. Fanger, Henrik
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 30 RECHTSAMT  
 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb  

Wortmeldungen:

Herr Senator Berkhahn, Herr Wäsch, Frau Dr. Sauerbier

 

Herr Senator Berkhahn erklärt einleitend, dass beide Vorlagen zu den Satzungsänderungen (TOP 5 und TOP 6) im Zusammenhang zu sehen sind. Aufgrund der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) zum 31.08.2017 war es erforderlich, die Betriebssatzungen des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes und der Seniorenheime an die neuen Regelungen der EigVO M-V anzupassen. Dabei wurden die Satzungen beider Betriebe so angepasst, dass ein eineinheitlicher Handlungsrahmen besteht.

 

Herr Wäsch informiert zunächst über eine Ergänzung in der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes. Die Anlage 2 wird dahingehend modifiziert, dass im § 4 Abs. 2 Nr. 6 nach dem Wort „erforderlichen“ die Worte „Baumaßnahmen sowie der Durchführung der erforderlichen“ eingefügt wurden.

 

Herr Wäsch erläutert kurz die Änderungen in der Betriebssatzung des EVB und beantwortet die Frage, die zur Betriebsleitung gestellt wird. Die Betriebsleitung besteht nur aus einer Person, dem Betriebsleiter. Im Verhinderungsfalle des Betriebsleiters obliegt die Vertretung nach wie vor der Kaufmännischen Leiterin.

 

Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar (Anlage 2).

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein Stimmen:

0

Enthaltungen:

0