Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 12.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:08 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2018/2899 Erklärung zur Unterstützung der "Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen / AGFK-MV | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion DIE LINKE. | |||||||
Herr Kargel, Fraktion DIE LINKE., modifiziert, als Einreicher, den Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister für die Hansestadt
Wismar das Interesse an der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Kommunen MV (AGFK) zu erklären.
Nach Vereinsgründung und vorliegender Satzung und vorbehaltlich der Einstellung in den Haushalt ist ein Beschluss der Bürgerschaft zum Vereinsbeitritt zu erklären.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Frau Adam
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister für die Hansestadt
Wismar das Interesse an der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Kommunen MV (AGFK) zu erklären.
Nach Vereinsgründung und vorliegender Satzung und vorbehaltlich der Einstellung in den Haushalt ist ein Beschluss der Bürgerschaft zum Vereinsbeitritt zu erklären.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister für die Hansestadt
Wismar das Interesse an der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Kommunen MV (AGFK) mitzuwirken.
Nach Vereinsgründung und vorliegender Satzung und vorbehaltlich der Einstellung in den Haushalt ist ein Beschluss der Bürgerschaft zum Vereinsbeitritt zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen
Herr Weinhold verlässt die Sitzung um 19:18 Uhr.