Sitzung des Eigenbetriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Eigenbetriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 06.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 18:08 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 28, Schulungsraum | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2018/2878 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Wäsch, Udo | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
30 RECHTSAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1)
Wortmeldungen:
Herr Wäsch, Frau Professor Dr. Mönch-Kalina, Frau Helms, Herr Weinhold, Herr Rakow, Herr Senator Berkhahn, Herr Hilse
Herr Wäsch nennt die Ursachen für die notwendige Gebührenerhöhung, die durchschnittlich pro Gefäß ca. 14 % beträgt. Auch hier wirken sich die Tarifsteigerungen in der Kalkulation für 2019 aus, ebenso wie die rückwirkende Preisanpassung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft und die erhöhten Kosten für die Entsorgung der gesammelten Bioabfälle. In den zurückliegenden Jahren wurden zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung Rückstellungen eingesetzt. Diese sind inzwischen aufgebraucht, so dass eine Erhöhung nicht mehr zu vermeiden ist.
Die Erhöhung der Gebühren bei der Entsorgung des Bioabfalls sehen die Ausschussmitglieder sehr kritisch. Schlimmstenfalls führt dies dazu, dass die Bürger den Bioabfall wieder über die Restabfalltonne entsorgen. Auch die Kostensteigerung beim Bioabfallsack wird als unverhältnismäßig gesehen. Um den Bioabfall nicht teuer verkaufen zu müssen, könnte beispielsweise die Eigenverwertung auf dem Abfallwirtschaftshof (AWH) ausgeweitet werden.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass durch die Einführung der Pflicht-Biotonne eine immense Mengensteigerung eingetreten ist, deren Handhabung nun zu einer extremen Kostenerhöhung führt. Es kann nicht mehr alles selbst kompostiert und verwertet werden, da die Platzverhältnisse auf dem AWH dies nicht zulassen. Fraglich wäre allerdings auch, ob der infolge der höheren Mengen entstehende Kompost in dieser Größenordnung dann überhaupt abgesetzt werden könnte. Darüber hinaus hat sich die Stadt an die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Mülltrennung zu halten, so dass die Getrennterfassung des Bioabfalls weiterhin erfolgen muss.
Frau Gustke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 6 |
|
Nein-Stimmen: 3 |
|
Enthaltungen: 0 |
|