Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 10.09.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1 | |||||||
Ort: | 23966 Wismar | |||||||
VO/2018/2761 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
Wortmeldungen:
Auf die Frage von Herrn Leja, wo dieser Funkmast stehen soll, antwortet die Verwaltung hinter der ansässigen Garten- und Landschaftsbaufirma Hansen.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Über die Vorlage wird abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
- Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
- Stadtwerke Wismar GmbH
- Landrätin als untere Naturschutzbehörde
- Landrätin als untere Wasserbehörde
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
- Eisenbahn-Bundesamt
- Deutsche Telekom AG
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
- Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt
sowie der
- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
teilweise berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:
im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Süden: von der Straße Am Ring (Planstraße B)
im Westen: von der Baufläche GEE 1
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in Kraft.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung.
Frau Prante erklärt anhand des Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Juli 2017 beschlossen hat, ein Bauleitplanverfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 durchzuführen. Das Planverfahren erfolgte im Regelverfahren einschl. der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, ebenfalls erfolgte eine Umweltprüfung.
Die Sicherung der Versorgung mit mobilen Kommunikationsmöglichkeiten ist eine Grundvoraussetzung zur weiteren Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens. Somit muss auch das Funknetz auf den neuesten Standard erweitert werden. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, einen 45 m hohen Funkturm im Gewerbegebiet zu errichten. Die Stadt beabsichtigt, im Anschluss an die ausgewiesene Gewerbebaufläche für die Errichtung eines Funkmastes eine neue Gewerbefläche auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 |
|
Nein Stimmen:0 |
|
Enthaltungen:0 |
|