Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 13.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 30.08.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:12 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2018/2812 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Breitbandförderprogramm für Schulen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion FDP/GRÜNE | |||||||
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.
Hintergrund:
Für den Breitbandanschluss von Schulen können Kommunen seit dem ersten Förderaufruf Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes abrufen. Gemäß den Leitlinien des Bundesprogramms sind Schulen förderfähig, sofern Sie die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung unterschreiten. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion davon aus, dass rund 90% aller Schulen in Deutschland diese Aufgreifschwelle unterschreiten. Aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes haben dennoch erst weniger als drei Prozent aller Schulen einen endgültigen Förderbescheid zum Glasfaserausbaus erhalten. Das Förderprogramm des Bundes stellt dabei hohe bürokratische Hürden an die antragstellenden Schulträger. Eine Beantragung und ein Abruf von Mitteln für den Breitbandausbau an Schulen kann nicht gesondert für einzelne Schulen erfolgen, sondern ist nur im Rahmen bereits bestehender Projekte möglich. Das die Schulförderung immer Teil größerer kommunaler Ausbauprojekte sein muss, stellt aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ein besonderes Hemmnis für den Ausbau an Schulen dar. Der fünfte Förderaufruf des Bundes für das Breitbandförderprogramm wurde im September 2017 beendet. Seither können Kommunen keine neuen Anträge stellen. Der Beginn eines erneuten Aufrufs steht noch nicht fest.
Bundesland | Anzahl Schulen mit endgültigem Förderbescheid | Anzahl allgemeinbildender Schulen | Anteil der Schulen mit endgültigem Förderbescheid |
Baden-Württemberg | 176 | 5.601 | 3,1% |
Bayern | 5 | 4.678 | 0,1% |
Berlin | 0 | 1.250 | 0,0% |
Brandenburg | 0 | 1.432 | 0,0% |
Bremen | 0 | 204 | 0,0% |
Hamburg | 0 | 652 | 0,0% |
Hessen | 105 | 3.343 | 3,1% |
Mecklenburg-Vorpommern | 199 | 707 | 28,2% |
Niedersachsen | 99 | 3.660 | 2,7% |
Nordrhein-Westfalen | 39 | 5.524 | 0,7% |
Rheinland-Pfalz | 151 | 1.529 | 9,9% |
Saarland | 0 | 310 | 0,0% |
Sachsen | 3 | 1.507 | 0,2% |
Sachsen-Anhalt | 206 | 881 | 23,4% |
Schleswig-Holstein | 0 | 1.316 | 0,0% |
Thüringen | 0 | 899 | 0,0% |
Fragen:
Der Bundesverkehrsminister bezeichnet das Breitbandförderprogramm des Bundes als eine "erfolgreiche Maßnahme". Wie bewerten Sie das Programm im Hinblick auf die Bekanntheit und praktische Umsetzbarkeit vor Ort?