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Auszug - Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Breitbandförderprogramm für Schulen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 13.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
BA/2018/2812 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Breitbandförderprogramm für Schulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Fraktion FDP/GRÜNE

 

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.

 


Hintergrund:

Für den Breitbandanschluss von Schulen können Kommunen seit dem ersten Förderaufruf Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes abrufen. Gemäß den Leitlinien des Bundesprogramms sind Schulen förderfähig, sofern Sie die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung unterschreiten. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion davon aus, dass rund 90% aller Schulen in Deutschland diese Aufgreifschwelle unterschreiten. Aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes haben dennoch erst weniger als drei Prozent aller Schulen einen endgültigen Förderbescheid zum Glasfaserausbaus erhalten. Das Förderprogramm des Bundes stellt dabei hohe bürokratische Hürden an die antragstellenden Schulträger. Eine Beantragung und ein Abruf von Mitteln für den Breitbandausbau an Schulen kann nicht gesondert für einzelne Schulen erfolgen, sondern ist nur im Rahmen bereits bestehender Projekte möglich. Das die Schulförderung immer Teil größerer kommunaler Ausbauprojekte sein muss, stellt aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ein besonderes Hemmnis für den Ausbau an Schulen dar. Der fünfte Förderaufruf des Bundes für das Breitbandförderprogramm wurde im September 2017 beendet. Seither können Kommunen keine neuen Anträge stellen. Der Beginn eines erneuten Aufrufs steht noch nicht fest.

 

Bundesland

Anzahl Schulen mit

endgültigem Förderbescheid

Anzahl

allgemeinbildender Schulen

Anteil der Schulen mit

endgültigem Förderbescheid

Baden-Württemberg

176

5.601

3,1%

Bayern

5

4.678

0,1%

Berlin

0

1.250

0,0%

Brandenburg

0

1.432

0,0%

Bremen

0

204

0,0%

Hamburg

0

652

0,0%

Hessen

105

3.343

3,1%

Mecklenburg-Vorpommern

199

707

28,2%

Niedersachsen

99

3.660

2,7%

Nordrhein-Westfalen

39

5.524

0,7%

Rheinland-Pfalz

151

1.529

9,9%

Saarland

0

310

0,0%

Sachsen

3

1.507

0,2%

Sachsen-Anhalt

206

881

23,4%

Schleswig-Holstein

0

1.316

0,0%

Thüringen

0

899

0,0%

Fragen:

  1. Ist der Verwaltung das Breitbandförderprogramm des Bundes bekannt und wie hat die Verwaltung vom Bestehen des Programms erfahren? Wenn ja, ist der Verwaltung auch bekannt, dass der Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz über das Breitbandförderprogramm des Bundes förderfähig ist? Wenn nein, sind der Verwaltung andere Programme zur Förderung des Breitbandanschlusses von Schulen bekannt und wurde aus diesen bereits Mittel beantragt?
  2. Wie viele und welche Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Wismar unterschreiten nach Kenntnis der Verwaltung die in den Leitlinien des Breitbandförderprogramms des Bundes definierte Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung und wären somit im Rahmen dieses Programmes förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Wismar entspricht dies?
  3. Für welche Schulen hat der Schulträger bereits
    1. Anträge auf Förderung durch das Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt?
    2. Absagen auf oben genannte Anträge erhalten?
    3. vorläufige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogramm des Bundes erhalten?
    4. endgültige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogramm des Bundes erhalten?
  1. Gibt es förderfähige Schulen, für die in der Vergangenheit kein Antrag auf Förderung aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt wurde? Wenn ja, wie viele und welche und weshalb wurde kein Förderantrag gestellt?
  2. Wurde in der Vergangenheit aufgrund bürokratischer Hindernisse davon abgesehen, Fördermittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes zu beantragen? Bitte begründen.
  3. Plant die Hansestadt Wismar als Schulträger derzeit den Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz? Wenn ja, bis wann soll der Ausbau beginnen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Sollen für den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz künftig Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes beantragt werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Der Bundesverkehrsminister bezeichnet das Breitbandförderprogramm des Bundes als eine "erfolgreiche Maßnahme". Wie bewerten Sie das Programm im Hinblick auf die Bekanntheit und praktische Umsetzbarkeit vor Ort?