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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 11.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2018/2760 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung
Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der

 

- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“, 1. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:

 

im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz

im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B Mischgebiet)

im Südosten: von der Parkanlage Köppernitztal

im Südwesten: vom Festplatz

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“, 1. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 76/09, 1. Änderung in Kraft.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

 

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen