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Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2018/2672 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Schaller-Uhl, Grit
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32 ORDNUNGSAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

Herr Domke lobt die sehr gute und umfangreiche Kalkulation.

 

Frau Schaller-Uhl führt zur Gebührensatzung und zu den Gründen der neuen Kalkulation aus:

  1. Vereinbarung – Kalkulation alle 3 Jahre
  2. Grabnutzungs- und Pflegegebühr wurden getrennt
  3. Pflegeaufwand für Bäume höher als kalkuliert
  4. gesetzl. Vorschrift §15 Bestattungsgesetz → Gräber von Kindern unter 6 Jahre müssen 20 Jahre
    gepflegt werden
  5. erhöhe Raumkosten

 

Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert, Herr Jörss

 

        Verständnisfragen

        Samstagsgebühren

        Erläuterung Abkürzungen

        Aufschlüsselung Baumpflegekosten

        haushalterische Auswirkungen → Finanzhaushalt (gesamt)
→ Ergebnishaushalt (periodengerecht)

 

 

Frau Bansemer schlägt folgendes weiteres Verfahren vor:

1. Ergebnis im August (Fachausschuss) abwarten

2. Vorlage anschließend auf die TO des Finanzausschusses setzen

 

Herr Domke fragt nach Gegenstimmen – keine Gegenstimmen -, somit wird so verfahren, wie Frau Bansemer vorgeschlagen hat.

 

Frau Schaller-Uhl verlässt die Ausschusssitzung um 18.45 Uhr.