Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.1 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 31.05.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:49 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2018/2582 Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung der Personensorgeberechtigten zur Kostenbeteiligung an der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln ab Schuljahr 2018/2019 |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Fröhlich, Peter | |||||||
Beteiligt: | III Senatorin | |||||||
20.1 Abt. Kämmerei | ||||||||
I Bürgermeister | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Hansestadt Wismar erhebt keine Gebühren nach § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes M-V.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Schubach
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.
- abgelehnt
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ÄA_FÜR-WISMAR-Fraktion_VO_2018_2582 (244 KB) |