Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 12.3 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 29.03.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:13 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2018/2603 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.03.2018 - eingeschränkte Nutzung der Reithalle nach 22.00 Uhr | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | CDU-Fraktion | |||||||
Aufgrund des Lärmschutzes dürfen seit kurzem keine Veranstaltungen mehr in der Reithalle nach 22.00 Uhr durchgeführt werden.
Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Auf welcher Grundlage erfolgt diese zeitliche Einschränkung der Nutzung der Reithalle?
2. Auf welcher Grundlage konnten in der Vergangenheit zum Teil auch lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in der Reithalle durchgeführt werden?
3. Welche Veranstaltungsorte gibt es in der Hansestadt Wismar, die lärmintensive Veranstaltungen auch nach 22.00 Uhr zulassen?
Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die Anfrage.