Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.6 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:43 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2485 Ergänzung zur Vorlage "Entgeltordnung Stadtgeschichtliches Museum Wismar" VO/2017/2376 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | CDU-Fraktion | |||||||
Der Tagesordnungspunkt 10.3 mit der Vorlage VO/2017/2376-02 und der Tagesordnungspunkt 11.6 mit der Vorlage VO/2017/2485 werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
VO/2017/2376-02
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar. Nach einem Jahr wird eine Evaluierung der Gebührenordnung erfolgen. Kinder bis 14 Jahre haben einen kostenfreien Eintritt in Begleitung von Erwachsenen.
VO/2017/2485
Beschlussvorschlag:
Folgendes ist in die Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums aufzunehmen:
Schwerbehinderte Menschen (ab einem GdB 50) zahlen den ermäßigten Eintrittspreis. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis erhält die Begleitperson freien Eintritt.
Der Bürgermeister, Herr Beyer, modifiziert als Einreicher die Vorlage:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar. Nach einem Jahr wird eine Evaluierung der Entgeltordnung erfolgen.
Außerdem werden folgende Punkte in § 3 der angefügten Entgeltordnung neu gefasst:
(1) Kinder bis zu 14 Jahren in Begleitung mindestens eines Erwachsenen und die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen „B“ sind vom Entgelt befreit.
(3) 2. schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50,
Der Bürgermeister, Herr Beyer, erläutert, dass die Änderung in § 3 der angefügten Entgeltordnung dem Antrag der CDU-Fraktion entspricht und somit Bestandteil der eingereichten Vorlage ist.
Wortmeldungen: Herr Weinhold; Herr Domke; Bürgermeister, Herr Beyer
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen