Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.9 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:43 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2441 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" Aufstellungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Die Tagesordnungspunkte 10.9 (VO/2017/2441), 10.10 (VO/2017/2442) und 11.10 (VO/2017/2498) werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
VO/2017/2441
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schweriner Straße / Bgm.- Haupt-Straße / Drewes Wäldchen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung
der Schweriner Straße
im Osten:durch die Schweriner Straße und das Drewes Wäldchen
im Süden:durch das Drewes Wäldchen und die Bürgermeister-Haupt-Straße
im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide
(siehe Anlage)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 54. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen“.
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
VO/2017/2442
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 68/07 „Am Drewes Wäldchen“ vom 22.02.2007 (Drucksache-Nr. 0353-29/07), weil es zwischen der Hansestadt Wismar und dem in dem Beschluss benannten Vorhabenträger, die GrundBau Nord, Verwaltungs GmbH & Co KG, nicht zum Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages kam.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schweriner Straße / Bgm.-Haupt-Straße / Drewes Wäldchen einen Bebauungsplanes aufzustellen.
3. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung
der Schweriner Straße
im Osten:durch die Schweriner Straße
im Süden:durch die Bürgermeister-Haupt-Straße
im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide
(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 68/17 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen“
5. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 68/17 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
7. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 68/17 entsprechend Anlage 3 mit der HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg zu schließen.
VO/2017/2498
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft befürwortet, bei der Erschließung und Überplanung des sog. HEVAG-Geländes an der Schweriner Straße einen Teil des Grundstücks zur Errichtung eines „Funsportparks“ für Jugendliche zu reservieren.
Der Bügermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung des KiJuPas Vorschläge für die Umsetzung vorzulegen, eine Beteiligung des Investors anzuregen und die Co-Finanzierung durch Fördermittel zu prüfen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina
Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V und und bittet um Protokollierung der dazugehörigen Antwort.
Wenn die Bürgerschaft beide Verwaltungsvorlagen beschließt, isst es dann so, dass danach alles andere noch beschlossen werden kann?
Der Senator, Herr Berkhahn, stimmt einer Protokollierung der Antwort zu und teilt Folgendes mit:
Wenn die beiden Bauleitverfahren von der Bürgerschaft beschlossen werden, dann ist dies der Aufstellungsbeschluss und danach können noch andere Nutzungen, die von dritter oder anderer Seite gewünscht werden, in diesem Verfahren einbezogen werden können.
Herr Schütt verlässt die Sitzung um 18:51 Uhr.
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, zieht als Einreicher den Antrag VO/2017/2498 zurück.
Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn; Herr Kargel; Herr Tiedke; Frau Seidenberg
Die Vorlage VO/2017/2441 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen