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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" Aufstellungsbeschluss   

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2017/2441 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen"

Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  


Die Tagesordnungspunkte 10.9 (VO/2017/2441), 10.10 (VO/2017/2442) und 11.10 (VO/2017/2498) werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

 

VO/2017/2441

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schweriner Straße / Bgm.- Haupt-Straße / Drewes Wäldchen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung

der Schweriner Straße

im Osten:durch die Schweriner Straße und das Drewes Wäldchen

im Süden:durch das Drewes Wäldchen und die Bürgermeister-Haupt-Straße

im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide

 

(siehe Anlage)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 54. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

VO/2017/2442

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufhebung  des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 68/07 „Am Drewes Wäldchen“ vom 22.02.2007 (Drucksache-Nr. 0353-29/07), weil es zwischen der Hansestadt Wismar und dem in dem Beschluss benannten Vorhabenträger, die GrundBau Nord, Verwaltungs GmbH & Co KG, nicht zum Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages kam.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schweriner Straße / Bgm.-Haupt-Straße / Drewes Wäldchen einen Bebauungsplanes aufzustellen.

 

3. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung

der Schweriner Straße

im Osten:durch die Schweriner Straße

im Süden:durch die Bürgermeister-Haupt-Straße

im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

 

4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 68/17 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen“

 

5. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 68/17 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

7. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 68/17 entsprechend Anlage 3 mit der HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg zu schließen.

 

 

VO/2017/2498

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft befürwortet, bei der Erschließung und Überplanung des sog. HEVAG-Geländes an der Schweriner Straße einen Teil des Grundstücks zur Errichtung eines „Funsportparks“ für Jugendliche zu reservieren.

Der Bügermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung des KiJuPas Vorschläge für die Umsetzung vorzulegen, eine Beteiligung des Investors anzuregen und die Co-Finanzierung durch Fördermittel zu prüfen.

 

 

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V und und bittet um Protokollierung der dazugehörigen Antwort.

Wenn die Bürgerschaft beide Verwaltungsvorlagen beschließt, isst es dann so, dass danach alles andere noch beschlossen werden kann?

 

Der Senator, Herr Berkhahn, stimmt einer Protokollierung der Antwort zu und teilt Folgendes mit:

Wenn die beiden Bauleitverfahren von der Bürgerschaft beschlossen werden, dann ist dies der Aufstellungsbeschluss und danach können noch andere Nutzungen, die von dritter oder anderer Seite gewünscht werden, in diesem Verfahren einbezogen werden können.

 

 

 

Herr Schütt verlässt die Sitzung um 18:51 Uhr.

 

 

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, zieht als Einreicher den Antrag VO/2017/2498 zurück.

 

 

Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn; Herr Kargel; Herr Tiedke; Frau Seidenberg

 

 

 

 

Die Vorlage VO/2017/2441 kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen