Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 12.4 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 30.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:43 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
BA/2017/2491 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.11.2017 - Schulkostenbeitrag entsprechend § 54 Abs. 2 S. 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 u. 2 der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung M-V | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Bericht/Antwort gem. KV M-V | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion FDP/GRÜNE | |||||||
1. In welcher Höhe erhebt die Hansestadt Wismar Schulkostenbeiträge im Rahmen der dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnenden Aufgaben?
2. Wie viele Familien sind davon betroffen?
3. Wie viele Familien sind von den Schulkostenbeiträgen befreit?
4. In welcher Höhe fallen p.a. Verwaltungskosten für die Einzelfallprüfung der Fälle unter 3. an?