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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2442 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen",

Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:III Senatorin   
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufhebung  des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 68/07 Am Drewes Wäldchenvom 22.02.2007 (Drucksache-Nr. 0353-29/07), weil es zwischen der Hansestadt Wismar und dem in dem Beschluss benannten Vorhabenträger, die GrundBau Nord, Verwaltungs GmbH & Co KG, nicht zum Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages kam.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schweriner Straße / Bgm.-Haupt-Straße / Drewes Wäldchen einen Bebauungsplanes aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:

 

      im Norden:  durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung der Schweriner Straße

      im Osten:durch die Schweriner Straße

      im Süden:durch die Bürgermeister-Haupt-Straße

      im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide

     (siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

 

4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 68/17 Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz               und Wohngebiet am Drewes Wäldchen

 

5.Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 68/17 ist gemäß               § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

6.Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

Verwaltung durchzuführen.

 

7.Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1               und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

8.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar               den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 68/17 entsprechend Anlage 3 mit der               HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg zu schließen.

 

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0