Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 13.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bürocenter | |||||||
Ort: | Kopenhagener Straße, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2440 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 20/91 "Schützenwiese", 1. Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Mahnel, Cornelia | |||||||
Federführend: | 60.2 Abt. Planung | Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Mahnel, Cornelia | II Senator | ||||||
III Senatorin | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2)
BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" mit dem
Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Spilker & Collegen Rechtsanwälte
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen)
entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der
fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91
"Schützenwiese" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden: durch das Grundstück der Schweriner Straße 14
im Nord-Osten: durch die Schützenwiese
im Süd-Osten: durch Grundstücke des Schillerringes
im Süden: durch die Tankstelle Schweriner Straße
im Westen: durch die Schweriner Straße
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der
örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung
gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung
als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" wird von der
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 20/91 "Schützenwiese" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der
Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Herr Kargel erteilt Herrn Groth das Wort.
Anhand des Planes erklärt Herr Groth, dass der Bebauungsplan Nr. 20/91 „Schützenwiese“ seit September 2001 rechtskräftig ist. Bestandteil des Bebauungsplanes ist das denkmalgeschützte Volkshaus einschl. des Kinos. Seit der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes machte das Kino keinen Anspruch auf das für die Errichtung von Stellflächen vorgehaltene Grundstück geltend. Die Benutzer des Kinos nutzen die Stellplätze im Nahbereich des Kinos.
Der Bereich des ehemaligen Volkshauses ist inzwischen als Kindereinrichtung umgebaut worden. Auch hier hat die Nutzung ebenfalls keinen weiteren baurechtlichen Bedarf auf die im rückwärtigen Grundstücksbereich ausgewiesenen Stellflächen. Da eine Ausweisung von Stellflächen nicht mehr erforderlich ist, werden zur Nutzung der derzeit brach liegenden Fläche Überlegungen für die Bebauung mit 4 Wohneinheiten in Form von Eigenheimen angestrebt. Mit der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes möchte die Stadt auf die anhaltende Nachfrage, auch kleine Flächen für den Wohnungsbau vorzubereiten, mit Eigenheimstandorten reagieren.
Herr Kargel dankt Herrn Groth.
Die Frage von Herrn Tiedke, ob Gespräche mit dem Kinobetreiber bezüglich der Stellplätze geführt wurden, bejahte Herr Groth.
Über die Vorlage wird abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0