Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 10.2 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:22 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2343 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.316.426,30 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 685.772,32 € fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Das Jahresergebnis in Höhe von 685.772,32 € soll wie folgt verwendet werden:
Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke
gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage) 589.294,95€
Verlustausgleich-19.122,63€
Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 95.600,00€
zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI
weitergegeben 20.000,00€
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2016.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen