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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.04.2019 | BuSA/2019/087 | |||||||||
Ö 5 | Abwägung der Anregungen und abschließender Beschluss 3. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar (ISEK) | VO/2019/3059 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2019/3048 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 1.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Änderung der Bezeichnung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West – Dargetzow“
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 49. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
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GREMIUM: Bau- und Sanierungsausschuss DATUM: Mo, 13.05.2019 TOP: Ö 6 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 1.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Änderung der Bezeichnung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West – Dargetzow“
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 49. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 23.05.2019 TOP: Ö 10.2 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 1.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Änderung der Bezeichnung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West – Dargetzow“
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 49. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2019/3049 | |||||||||
Ö 8 | Erhalt des Baumbestands durch verpflichtende Nachpflanzung Fraktionsantrag FDP/GRÜNE ((verwiesen in den Bau- und Sanierungsausschuss)) | VO/2019/3029 | |||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||
N 10 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 ? gemäß § 10(5) Hauptsatzung Neubau Neue Grundschule, Los 07 Rohbau | ||||||||||
N 11 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 12 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||