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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.02.2019 | BS/2019/175 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Annahme von Zuwendungen an die Hansestadt Wismar | VO/2019/3044 | |||||
Ö 10.2 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2019/3020 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Mitgliedschaft "Mayors for Peace" (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3021 | |||||
Ö 11.2 | Einführung des Projektes "Nette Toilette" (CDU-Fraktion) | VO/2019/3022 | |||||
Ö 11.3 | Durchführung einer zentralen Veranstaltung zum 30. Jahrestag des "Mauerfalls" (CDU-Fraktion) | VO/2019/3025 | |||||
Ö 11.4 | Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2019/3028 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschluss: Die Bürgerschaft möge beschließen:
§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:
(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
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28.03.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 11.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Bürgerschaft möge beschließen:
§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:
(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 11.5 | Erhalt des Baumbestands durch verpflichtende Nachpflanzung (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2019/3029 | |||||
Ö 11.6 | Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Flächennutzungsplan (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2019/3030 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Kita-Online-Anmeldesystem für die Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | VO/2017/2371-05 | |||||
Ö 12.2 | Baumfällungen in der Claus-Jesup-Straße (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2019/3027 | |||||
Ö 12.3 | Betreuung in der Obdachlosenunterkunft in der Lübschen Straße (SPD-Fraktion) | BA/2019/3031 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 Euro gemäß Hauptsatzung für den Um- und Ausbau St. Marienkirchhof, 5. BA | ||||||
N 13.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 Euro gemäß Hauptsatzung für den Um- und Ausbau der Claus-Jesup-Straße | ||||||
N 13.3 | Auftragsvergabe zur Einführung einer Dokumenten-Management-Software (E-Akte) | ||||||
N 14 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||