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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Wirtschft und kommunale Betriebe vom 04. 06. 2013 und der 44.Sitzung des Bauausschusses vom 10.06.2013 | ||||||
Ö 4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 45/97 Industriegebiet Haffeld Süd II, 1. Änderung, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Errichtung eines Methanoltanks auf dem Gelände der Holzwerke Egger GmbH | VO/2013/0690 | |||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Änderung ausgewählter Festsetzungen im Baufeld SO 5 | VO/2013/0720 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 26/92 Wohngebiet Zierower Weg, 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0721 | |||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf", Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0722 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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12.08.2013 - Bauausschuss | |||||||
Ö 7 - zurückgestellt | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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09.09.2013 - Bauausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächen-utzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.
Ja-Stimmen: 7 Nein Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 |
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26.09.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Vorlagen VO/2013/0722 und VO/2013/0723 werden gemeinsam aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 30 Nein Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 |
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Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0723 | |||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße" | VO/2013/0725 | |||||
Ö 10 | Haushaltssicherungskonzept 2013 | VO/2013/0726 | |||||
Ö 11 | Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der Hansestadt Wismar zum Vorhaben "Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße". | VO/2013/0727 | |||||
Ö 12 | Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" und - Gesamtmaßnahme "Ost-Kagenmarkt" | VO/2013/0729 | |||||
Ö 13 | Information zu den Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Planungsregion Westmecklenburg | ||||||
Ö 14 | Verschiedenes / Informationen | ||||||
N 15 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? - Theater der Hansestadt Wismar - ÖA 68/13 Los 20 Sanitär- und Löschtechnik | ||||||
N 16 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 17 | Sonstiges | ||||||