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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.11.2018 | BuSA/2018/082 | |||||||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 25. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg", Aufstellungsbeschluss | VO/2018/2891 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 48/18 "Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm", Aufstellungsbeschluss | VO/2018/2892 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese im Osten: durch den westlich der Straße Lütt Moor liegenden Aufforstungsbereich und den Müggenburger Weg im Süden: durch die bebauten Wohngrundstücke des Hohen Damm, der Eisernen Hand und des Müggenburger Weges im Westen: durch den Hohen Damm (siehe Anlage)
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 48/18 „Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm“
4. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48/18 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
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10.12.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese im Osten: durch den westlich der Straße Lütt Moor liegenden Aufforstungsbereich und den Müggenburger Weg im Süden: durch die bebauten Wohngrundstücke des Hohen Damm, der Eisernen Hand und des Müggenburger Weges im Westen: durch den Hohen Damm (siehe Anlage)
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 48/18 „Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm“
4. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48/18 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
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13.12.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese im Osten: durch den westlich der Straße Lütt Moor liegenden Aufforstungsbereich und den Müggenburger Weg im Süden: durch die bebauten Wohngrundstücke des Hohen Damm, der Eisernen Hand und des Müggenburger Weges im Westen: durch den Hohen Damm (siehe Anlage)
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 48/18 „Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm“
4. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48/18 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 7 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar" Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2019 | VO/2018/2831-01 | |||||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||||||
N 9 | Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der MV Werften Wismar GmbH zur verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes Wismar West II an das überregionale Straßenverkehrsnetz | ||||||||||
N 10 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 11 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||