|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.08.2018 | BuSA/2018/079 | |||||||||
Ö 5 | 3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung Ergänzung der 2. Fortschreibungdes Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) | VO/2015/1611-04 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2761 | |||||||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf", 6. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2796 | |||||||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2018/2803 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB und die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Einwender 1 Einwender 7.13
berücksichtigt werden, von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung Einwender 2 Einwender 3 Einwender 4 Einwender 5 Einwender 7.4 Einwender 7.7 Einwender 7.10 Einwender 7.11 Einwender 7.12 Einwender 7.15
teilweise berücksichtigt werden und von
Einwender 6 Einwender 7.1 Einwender 7.2 Einwender 7.3 Einwender 7.5 Einwender 7.6 Einwender 7.8 Einwender 7.9 Einwender 7.14 Einwender 7.16 Einwender 7.17 Einwender 7.18 Einwender 8
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB für die Durchführung von Maßnahmen zur Abfalltechnischen Vordeklaration von anfallendem Bodenaushub (siehe Anlage 4) zu unterzeichnen.
6.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 erfolgte gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan für den Planbereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
|
|||||||||||
10.09.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB und die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Einwender 1 Einwender 7.13
berücksichtigt werden, von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung Einwender 2 Einwender 3 Einwender 4 Einwender 5 Einwender 7.4 Einwender 7.7 Einwender 7.10 Einwender 7.11 Einwender 7.12 Einwender 7.15
teilweise berücksichtigt werden und von
Einwender 6 Einwender 7.1 Einwender 7.2 Einwender 7.3 Einwender 7.5 Einwender 7.6 Einwender 7.8 Einwender 7.9 Einwender 7.14 Einwender 7.16 Einwender 7.17 Einwender 7.18 Einwender 8
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB für die Durchführung von Maßnahmen zur Abfalltechnischen Vordeklaration von anfallendem Bodenaushub (siehe Anlage 4) zu unterzeichnen.
6.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 erfolgte gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan für den Planbereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu dieser Vorlage.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im März 2015 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Frau Prante erläutert anhand eines Planes das Planungsziel der Stadt in der Nachnutzung des ehemaligen Krankenhauses am Dahlberg. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es gelten somit die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens. Die entsprechenden Fachgutachten und Genehmigungen wurden zugrunde gelegt. Die Anregungen und Hinweise sind explizit untersucht und bewertet worden. Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden geprüft.
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände eine Seniorenresidenz mit Mehrgenerationenwohnungen und einer Seniorenpflegeeinrichtung zu errichten. Im östlichen und südöstlichen Bereich ist die Errichtung eines Pflegezentrums mit bis zu 130 Plätzen nach modernsten Standards geplant. Südwestlich, westlich und nördlich des Pflegezentrums werden sechs Apartmenthäuser mit maximal je 15 Wohneinheiten errichtet. In den Apartmenthäusern soll Wohnen in Form von Mehrgenerationswohnen realisiert werden.
Herr Kargel dankt Frau Prante für ihre Erläuterungen und bittet um Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: - abgelehnt / beschlossen
|
|||||||||||
27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB und die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Einwender 1 Einwender 7.13
berücksichtigt werden, von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung Einwender 2 Einwender 3 Einwender 4 Einwender 5 Einwender 7.4 Einwender 7.7 Einwender 7.10 Einwender 7.11 Einwender 7.12 Einwender 7.15
teilweise berücksichtigt werden und von
Einwender 6 Einwender 7.1 Einwender 7.2 Einwender 7.3 Einwender 7.5 Einwender 7.6 Einwender 7.8 Einwender 7.9 Einwender 7.14 Einwender 7.16 Einwender 7.17 Einwender 7.18 Einwender 8
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB für die Durchführung von Maßnahmen zur Abfalltechnischen Vordeklaration von anfallendem Bodenaushub (siehe Anlage 4) zu unterzeichnen.
6. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 erfolgte gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan für den Planbereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
|
|||||||||||
Ö 9 | Zusätzliche Fahrradstellplätze am Alten Hafen und Am Lohberg ((verwiesen in den Bau- und Sanierungsausschuss)) | VO/2018/2722 | |||||||||
Ö 10 | Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen ((verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 29.03.2018 - VO/2018/2628-01)) | VO/2018/2628 | |||||||||
Ö 11 | Sonstiges | ||||||||||
N 12 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung | ||||||||||
N 13 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
Ö 14 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||