Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.08.2018  
BuSA/2018/079  
     
   
Ö 5  
3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung Ergänzung der 2. Fortschreibungdes Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)  
Enthält Anlagen
VO/2015/1611-04  
Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2761  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf", 6. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2796  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

– Die Landrätin des Landkreises NWM

- Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

teilweise berücksichtigt werden.

(Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 6. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Norden:     durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18

im Osten:durch die Zierower Landstraße

im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 14

im Westen: durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
 

 

   
    10.09.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

– Die Landrätin des Landkreises NWM

- Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

teilweise berücksichtigt werden.

(Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 6. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Norden:     durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18

im Osten:durch die Zierower Landstraße

im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 14

im Westen: durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Durch die Bürgerschaft wurde in der Sitzung im Dezember 2016 beschlossen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 „Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird. Mit der 6. Änderung wird die Art der baulichen Nutzung anstelle des Mischgebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Ziel ist es, auf dem Grundstück 6 Doppelhaushälften (somit 3 Doppelhäuser) zu errichten. Die bisherige Nutzung für gewerbliche Zwecke (Möbelhandel) wird aufgehoben. Die Zufahrt ist von der Zierower Landstraße vorgesehen. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren gem. BauGB erarbeitet erklärt Frau Prante anhand des Planes.

Von der Zierower Landstraße werden drei Zufahrten festgesetzt. Die Ein- und Ausfahrten sind jeweils grundstücksbezogen und als gemeinsame Nutzung zulässig.

 

Vor den Grundstücken wird der Gehweg durch den Vorhabenträger ergänzt und anschließend als öffentliche Verkehrsfläche an die Stadt übergeben. Dies wird im Erschließungsvertrag geregelt.

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

 

Nein Stimmen:0

 

Enthaltungen:2

 

 

 

   
    27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

– Die Landrätin des Landkreises NWM

- Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

teilweise berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 6. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Norden:durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18

im Osten:durch die Zierower Landstraße

im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 14

im Westen:durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

 

 

Ö 8  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/2803  
Ö 9  
Zusätzliche Fahrradstellplätze am Alten Hafen und Am Lohberg ((verwiesen in den Bau- und Sanierungsausschuss))  
VO/2018/2722  
Ö 10  
Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen ((verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 29.03.2018 - VO/2018/2628-01))  
VO/2018/2628  
Ö 11  
Sonstiges      
N 12     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung      
N 13     Einvernehmen der Gemeinde      
Ö 14  
Informationen/Verschiedenes