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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 14.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
Anlagen:
BauGBAenderungsgesetz 2017 (Ferienwohnungen)  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.04.2018  
BuSA/2018/076  
     
   
Ö 5  
Information zum Stand der Baumaßnahme Straßenunterführung Poeler Straße durch den Vorhabenträger Deutsche Bahn      
Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 64/04 "Molkereiviertel", 1. Änderung, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2666  
Ö 7  
Gestaltungssatzung Altstadt Wismar (1. Lesung zur Überarbeitung)  
Enthält Anlagen
VO/2018/2669  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die örtliche Bauvorschrift Gestaltungssatzung Altstadt Wismarbestehend aus dem Satzungstext und dem Übersichtsplan (Anlage 1) als Satzung.

 

  1. Die Erläuterungen zum Satzungstext, die bildhaften Darstellungen sowie die begrifflichen Erläuterungen (Anlagen 2 bis 4) zur Gestaltungssatzung Altstadt Wismarwerden gebilligt.
   
    14.05.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die örtliche Bauvorschrift Gestaltungssatzung Altstadt Wismarbestehend aus dem Satzungstext und dem Übersichtsplan (Anlage 1) als Satzung.

 

  1. Die Erläuterungen zum Satzungstext, die bildhaften Darstellungen sowie die begrifflichen Erläuterungen (Anlagen 2 bis 4) zur Gestaltungssatzung Altstadt Wismarwerden gebilligt.

 

 

Mit dieser Vorlage soll der Bau- und Sanierungsausschuss über die geplante Änderung der Gestaltungssatzung Altstadt Wismarin 1. Lesung informiert werden.

 

Nach 26 Jahren Gestaltungssatzung Altstadt Wismaraus dem Jahr 1992 soll sie nun aktualisiert und weiterentwickelt werden. In der Vergangenheit haben sich neue Erkenntnisse und Entwicklungen ergeben, welche erheblichen Einfluss auf die zu überarbeitende Gestaltungssatzung haben.

 

Die örtliche Bauvorschrift soll, neben der Bewahrung des einmaligen Bildes der Wismarer Altstadt, auch den Anforderungen der zeitgemäßen Lebensqualität entsprechen. Außerdem soll die neue Gestaltungssatzung zukünftig auch zur Unterstützung der Schutzziele des UNESCO Weltkulturerbes herangezogen werden.

 

Ferner ist es aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Schwerin aus dem Jahre 2010 erforderlich, Festsetzungen zu ändern und Regelungen zu Werbeanlagen in die neue Gestaltungssatzung zu integrieren.

 

Auch muss sich zwingend aufgrund der zunehmenden Nutzung alternativer Energien und damit verbundener Konflikte mit dem Schutzstatus der Wismarer Altstadt auseinander gesetzt werden.

 

 

Frau Domschat-Jahnke teilt mit, dass eine interne Ämterbeteiligung vorgenommen wurde (s. Anlage Abwägung) und die alte Gestaltungssatzung der Neuen gegenübergestellt wurde (s. Anlage Synopse).

 

 

Verfahrensweise:

Es wird vorgeschlagen, die Gestaltungssatzung in den Fraktionen zu besprechen und Fragen und Anregungen in schriftlicher Form an das Bauamt zu geben. Die 2. Lesung der Gestaltungssatzung sowie auch die Beschlussfassung in der Bürgerschaft ist voraussichtlich für August 2018 vorgesehen.

 

Auf die Frage von Herrn Hilse nach evtl. Problemen mit Solaranlagen sagt Herr Berkhahn, dass die Sichtachsen auf den Dächern berücksichtigt werden müssen.

 

Die Frage von Herrn Dr. Zielenkiewitz, inwiefern Sachverständige und Architekten einbezogen wurden, verneint Herr Berkhahn. Es ist vorgesehen, mit der 1. Lesung zuerst die Bürgerschaft zu beteiligen.

 

Die Fragen von Frau Seidenberg bzgl. der Solaranlagen in der Altstadt und dem Verfahren mit dem Bestand sowie am Alten Hafen werden von Frau Domschat-Jahnke beantwortet – das Installieren von Solaranlagen bleibt einer Einzelfallprüfung vorbehalten, bereits bestehende Gebäude haben Bestandsschutz, neue Umbauten unterliegen dann der zum Zeitpunkt des Antrages gültigen Gestaltungssatzung.

Frau Seidenberg äußert sich positiv zum angedachten Verfahren und der gegebenen Zeitspanne für das weitere Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

 

Abstimmung zum Verfahren:

 

Ja-Stimmen:           8

Nein Stimmen:        0

Enthaltungen:         0

Ö 8  
Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen (Fraktionsantrag FDP/Grüne verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 29.03.2018 - VO/2018/2628-01)  
VO/2018/2628  
Ö 9  
Baugesetzbuch, Novelle 2017 - Thematik Ferienwohnungen (verwiesen aus der Einwohnerfragestunde der Bürgerschaftssitzung vom 29.03.2018 - BA/2018/2651)      
Ö 10  
Sonstiges      
N 11     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes - Nr. 20/91 "Schützenwiese" 1. Änderung      
N 12     Einvernehmen der Gemeinde      
N 13     Informationen / Verschiedenes      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BauGBAenderungsgesetz 2017 (Ferienwohnungen) (273 KB)