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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.03.2018 | ||||||
Ö 5 | Förderung der Freiflächengestaltung des Heilig-Geist-Hofes | VO/2018/2621 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2018/2594 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. |
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09.04.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Herr Kargel bittet Frau Domschat-Jahnke um Erläuterungen.
Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand eines Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Juli 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung beschlossen hat. Das Plangebiet hat eine Größe von 348 m². Im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 als gewerbliche Baufläche und Grünfläche dargestellt. Das Plangebiet der 5. Änderung liegt im Grünstreifen des Gewerbegebietes und grenzt unmittelbar an die gewerbliche Baufläche an.
Im Zuge der immer umfangreicher werdenden Nutzung von mobilen Geräten muss das Funknetz auf den neuesten Stand erweitert werden. Zur Verbesserung der Versorgung im Bereich Wismar – Dargetzow ist die Errichtung eines neuen Mobilfunkmastes durch die Deutsche Telekom erforderlich. Die Errichtung einer solchen Funkmastanlage ist in dem im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen zulässig. Mit der 5. Änderung dieses Bebauungsplanes werden nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mobilfunkmastes geschaffen. Die maximale Höhe des Funkmastes wird auf 46 m beschränkt.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen.
Da es keine Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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26.04.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2018/2595 | |||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 63. Änderung des Flächennutzungsplanes " Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd" Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2018/2596 | |||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01, 1. Änderung "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2018/2597 | |||||
Ö 10 | Nachwahl eines Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 11 | Sonstiges (Information zum Verfahrensablauf Öffentlichkeitsbeteiligungen Planung Freifläche Alter Hafen) | ||||||
N 12 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 ? gemäß § 10(5) Hauptsatzung Sanierung Kurt-Bürger-Stadion - Naturrasenspielfeld-, Laufbahn- und Segmenterneuerung | ||||||
N 13 | Information zur Baumaßnahme Parkpalette Turmstraße | ||||||
N 14 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 15 | Informationen/Verschiedenes | ||||||