|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.04.2018 | KSJBS/2018/065 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung der Personensorgeberechtigten zur Kostenbeteiligung an der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln ab Schuljahr 2018/2019 | VO/2018/2582 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||
07.05.2018 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein. Er teilt mit, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 30,68 Euro für die Finanzierung von Verbrauchsmaterialien und Arbeitsheften herangezogen werden können. Dieser Betrag soll ab dem Schuljahr 2018/2019 einmal jährlich erhoben werden. Herr Fröhlich informiert über das bisher praktizierte Verfahren in den Schulen. Das Verfahren wurde neu geordnet und soll nun gänzlich bargeldlos erfolgen.
Es erfolgt eine Wortmeldung von Herrn Hilse. Es wird u. a. zur Berechnung der Kosten (Pauschalbetrag oder Berechnung pro Schüler), zu den Kopierkosten und zur Verwendung unterschiedlicher Arbeitshefte in den Schulen nachgefragt.
Die Beantwortung der Wortmeldung erfolgt von der Verwaltung.
Herr Prof. Winkler lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
|
|||||||||||||||||||||||||||||
09.05.2018 - Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Herr Fröhlich führt kurz in die Vorlage ein. Der Kulturausschuss hat die Vorlage einstimmig beschlossen.
Herr Dr. Schubach erkundigt sich, ob auf den Beitrag verzichtet werden kann. Herr Fröhlich informiert, dass ein Beitrag erhoben werden „kann“. Herr Dr. Schubach beantragt den Verzicht auf den Kostenbeitrag.
Weitere Wortmeldungen: Herr Ahlvers, Herr Rickert
Herr Domke fragt nach, wie die Sozialfälle behandelt werden. Herr Fröhlich erläutert die Sozialfallsituation. Die Familien, die Leistungen im Rahmen des BuT-Paketes (Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten, bekommen pauschal 100€ pro Jahr. Der Kostenbeitrag wird für diese Familien regelmäßig bis zum Erhalt der Leistung gestundet. Herr Bojahr erkundigt sich nach der Anzahl der Schüler im BuT-Paket. Herr Fröhlich schätzt diese auf ca. 1/3 der Gesamtschülerzahl. Die genaue Anzahl wird er den Ausschussmitgliedern nachreichen.
Herr Domke lässt über den Antrag von Herrn Dr. Schubach, auf die Kostenbeiträge zu verzichten, abstimmen:
Abstimmungsergebis: mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen:2 Nein-Stimmen:5 Enthaltungen:2
Somit kommt es zu folgendem Abstimmungsergebnis für die Vorlage: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen:5 Nein Stimmen:2 Enthaltungen:2 |
|||||||||||||||||||||||||||||
31.05.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag: Die Hansestadt Wismar erhebt keine Gebühren nach § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes M-V.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Schubach
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion. - abgelehnt
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Kulturförderung 2018 hier: Mecklenburg-Vorpommern Film e.V. Erbbauzins | VO/2018/2634 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Kulturförderung 2018 hier: Landesverband der Musikschulen in M-V e.V. 18.Landes-Saxophongruppen-Workshop | VO/2018/2635 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Kulturförderung 2018 hier: Shanty-Chor "Blänke" e.V. Chorleiter- und Mietsicherung | VO/2018/2642 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Kulturförderung 2018 hier: Chor der Hansestadt Wismar e.V. Chorleiter- und Mietsicherung | VO/2018/2643 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Kulturförderung 2018 hier: Studentenclub "Block17" e.V. Landesmeisterschaft PoetrySlam | VO/2018/2654 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Kulturförderung 2018 hier: Thomas Probst Sommernachtspicknick | VO/2018/2656 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Projektförderung) 2018 hier: Arbeitskreis SchuleWirtschaft e. V. 23. Berufsinfobörse | VO/2018/2657 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Projektförderung) 2018 hier: DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. Internationales Workcamp / Ferienspasswochen 2018 | VO/2018/2658 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Sanierung und Umzug Fritz-Reuter-Schule | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||