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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Mitteilung über das Nachrücken eines neuen Bürgerschaftsmitgliedes und Verpflichtung desselben      
Ö 6  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 7  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 8  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 25.10.2018  
BS/2018/166  
     
   
Ö 9  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 11     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 11.1  
Bestellung von Herrn Propst Antonioli als Kuratoriumsmitglied der "Stadtkirchenstiftung zu Wismar"  
VO/2014/1078-01  
Ö 11.2  
Fortführung von wismarPLUS in 2019  
Enthält Anlagen
VO/2016/1671-05  
Ö 11.3  
St. Marien-Forum-Wismar: Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018/19 für das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"  
Enthält Anlagen
VO/2016/1728-02  
Ö 11.4  
Gestaltungssatzung Altstadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2018/2669-02  
Ö 11.5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 64/04 "Molkereiviertel", 1. Änderung, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2842  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Einwender Nr. 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger, die Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu schließen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Norden: durch die Rostocker Straße

im Osten: durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden: durch den Flöter Weg

im Westen: durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wurde gemäß § 8 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

   
    12.11.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Einwender Nr. 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger, die Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu schließen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Norden: durch die Rostocker Straße

im Osten: durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden: durch den Flöter Weg

im Westen: durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wurde gemäß § 8 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Ausführungen zu der Vorlage.

 

Frau Domschat-Jahnke informiert anhand des Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im September 2015 beschlossen hat, die Satzung über die 1. Änderung des B-Planes aufzustellen. Anlass der Planung sind vorgesehene und weitere Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände aufgrund geänderter technologischer Abläufe in der Produktion der Ostsee-Molkerei. Die Vorhaben im Norden der festgesetzten Gewerbegebietsflächen sind vollständig realisiert. Im Südwesten wurde in das neue Reifezentrum des Unternehmens errichtet. Auch wurde auf dem Betriebsgelände eine Kfz-Stellplatzanlage realisiert.

 

Im Rahmen der 1. Änderung werden die grundsätzlichen Festsetzungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung nicht realisiert. Weiterhin ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Im Zuge einer Betriebserweiterung ist eine Verschiebung des an der westlichen Baugrenze geplanten Baukörpers um ca. 4,0 m über die Baugrenze hinaus in Richtung Wohnbebauung Heinrich-Heine-Straße erforderlich.

 

Ein Gutachen über schalltechnische Untersuchungen wurde angefertigt.

 

Die öffentliche Beteiligung zum B-Plan fand in der Zeit vom 02.07. – 07.08.2018 statt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Stellungnahmen mit Hinweisen vorgebracht. Der Verfasser der zweiten Stellungnahme schließt sich den Inhalten der 1 Stellungnahme an.

 

 

Die innerhalb des Ursprungsplanes dargestellte private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ wird in der Planänderung keine Ausgleichsfunktion mehr haben. Im Ursprungsplan war hier eine flächendeckende Gehölzbepflanzung unter Berücksichtigung der Leitungstrassen vorgesehen. Da Leitungen aber vorhanden sind und ein weiterer Ausbau der Leitungen nicht auszuschließen ist, kann die Fläche nicht im geplanten Umfang bepflanzt werden.

 

Zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahme in der Parkanlage Köppernitztal ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und der Ostsee-Molkerei zu schließen, der in der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Der Bauantrag wird durch die Ostsee-Molkerei gestellt.

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für die Erläuterungen und bittet um Wortmeldungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:   9

 

Nein Stimmen:0

 

Enthaltungen: 0

 

 

 

   
    29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 11.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Einwender Nr. 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger, die Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu schließen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Norden: durch die Rostocker Straße

im Osten: durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden: durch den Flöter Weg

im Westen: durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wurde gemäß § 8 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

Ö 11.6  
Förderung der Containerlösung zur Auslagerung des Schulbetriebes der IGS "Johann Wolfgang von Goethe"  
Enthält Anlagen
VO/2018/2867  
Ö 11.7  
2. Änderungssatzung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar -Abwassersatzung der Hansestadt Wismar-  
Enthält Anlagen
VO/2018/2873  
Ö 11.8  
3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017  
Enthält Anlagen
VO/2018/2874  
Ö 11.9  
5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar vom 06. November 2009  
Enthält Anlagen
VO/2018/2875  
Ö 11.10  
3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017  
Enthält Anlagen
VO/2018/2876  
Ö 11.11  
2. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar vom 01.12.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.12.2017  
Enthält Anlagen
VO/2018/2877  
Ö 11.12  
6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017  
Enthält Anlagen
VO/2018/2878  
Ö 11.13  
Aufhebungssatzung zur Satzung der Hansestadt Wismar über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter  
Enthält Anlagen
VO/2018/2883  
Ö 11.14  
Aufhebungssatzung zur Benutzungsordnung für den Abfallwirtschaftshof Müggenburg des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2018/2884  
Ö 11.15  
Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock - Wismar  
VO/2018/2882  
Ö 11.16  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
VO/2018/2898  
Ö 12     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Förderung der Personalnebenkosten im Bereich der Jugendhilfe (Interfraktionell: CDU-Fraktion; Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2018/2886  
Ö 12.2  
Installation (Solar-)Beleuchtung an Kreuzungen/Kreisverkehren an Ortseingängen sowie Umgehungsstraßen (CDU-Fraktion)  
VO/2018/2894  
Ö 12.3  
Erklärung zur Unterstützung der "Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen / AGFK-MV (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2018/2899  
Ö 12.4  
Beteiligung der Individualsportler bei der Umsetzung des Sportentwicklungskonzeptes (Interfraktionell: FÜR-WISMAR-Fraktion; Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2018/2905  
Ö 12.5  
Kein Schwerlastverkehr nach dem Ersatzbau der Hochbrücke (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2018/2906  
Ö 12.6  
Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans mit integriertem Radwegekonzept (Fraktion FDP/GRÜNE)  
Enthält Anlagen
VO/2018/2907  
Ö 12.7  
Vollständige Eigenverwertung des Bioabfalls auf dem Abfallwirtschaftshof in Müggenburg (SPD-Fraktion)  
VO/2018/2909  
Ö 12.8  
Alternativen zum Neubau einer Parkpalette (Interfraktionell: CDU-Frakion; SPD-Fraktion)  
VO/2018/2912  
Ö 13     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 13.1  
Nachfragen zum Bericht/Antwort "Verwendung der Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld" (CDU-Fraktion)  
BA/2018/2895  
Ö 13.2  
Bodenkontamination HEVAG-Gelände (Fraktion FDP/GRÜNE)  
BA/2018/2910  
N 14     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 15     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 15.1     Anschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs als Ersatzinvestition      
N 15.2     Anschaffung eines Transportfahrzeugs als Ersatzinvestition      
N 15.3     Vergabe von Bauleistungen über 250 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung, Neubau Parkpalette Altstadt Wismar , Herstellung Kampfmittelfreiheit      
Ö 16  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 17  
Schließen der Sitzung