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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 30.08.2018  
BS/2018/164  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)  
Enthält Anlagen
VO/2015/1611-04  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
1. Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016  
Enthält Anlagen
VO/2018/2683-02  
Ö 10.3  
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar  
VO/2018/2793  
Ö 10.4  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar  
VO/2018/2802  
Ö 10.5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2761  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

- Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Landrätin als untere Naturschutzbehörde

- Landrätin als untere Wasserbehörde

- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

- Eisenbahn-Bundesamt

- Deutsche Telekom AG

- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

- Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

berücksichtigt

 

sowie der

- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:

 

im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Süden: von der Straße Am Ring (Planstraße B)

im Westen: von der Baufläche GEE 1

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)

 

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in Kraft.

 

 

   
    10.09.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:
 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

- Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Landrätin als untere Naturschutzbehörde

- Landrätin als untere Wasserbehörde

- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

- Eisenbahn-Bundesamt

- Deutsche Telekom AG

- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

- Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

berücksichtigt

 

sowie der

- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:

 

im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Süden: von der Straße Am Ring (Planstraße B)

im Westen: von der Baufläche GEE 1

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)

 

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in Kraft.

 

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung.

 

Frau Prante erklärt anhand des Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Juli 2017 beschlossen hat, ein Bauleitplanverfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 durchzuführen. Das Planverfahren erfolgte im Regelverfahren einschl. der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, ebenfalls erfolgte eine Umweltprüfung.

Die Sicherung der Versorgung mit mobilen Kommunikationsmöglichkeiten ist eine Grundvoraussetzung zur weiteren Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens. Somit muss auch das Funknetz auf den neuesten Standard erweitert werden. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, einen 45 m hohen Funkturm im Gewerbegebiet zu errichten. Die Stadt beabsichtigt, im Anschluss an die ausgewiesene Gewerbebaufläche für die Errichtung eines Funkmastes eine neue Gewerbefläche auszuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

 

Nein Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

   
    27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

- Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar GmbH

- Landrätin als untere Naturschutzbehörde

- Landrätin als untere Wasserbehörde

- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

- Eisenbahn-Bundesamt

- Deutsche Telekom AG

- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

- Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

berücksichtigt

 

sowie der

- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:

 

im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Süden: von der Straße Am Ring (Planstraße B)

im Westen: von der Baufläche GEE 1

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2).

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ö 10.6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf", 6. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2018/2796  
Ö 10.7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/2803  
Ö 10.8  
Stadtkirchenstiftung zu Wismar - Satzungsänderung  
Enthält Anlagen
VO/2018/2806  
Ö 10.9  
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines "Digitalen Innovationszentrums" im Alten Hafen über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH  
VO/2018/2818  
Ö 10.10  
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2018/2827-01  
Ö 10.11  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2018/2828  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Kita-Online-Anmeldesystem für die Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2371-02  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (CDU-Fraktion)  
Enthält Anlagen
VO/2018/2719-01  
Ö 11.3  
Beitritt der Hansestadt Wismar zum Initiativkreis und zur Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen / AGFK - MV (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2018/2840  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018 - Schwedenfest 2019  
BA/2018/2834  
Ö 12.2  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018 - Verwendung der Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld  
BA/2018/2836  
Ö 12.3  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018 - Verkehrssituation in der Hansestadt Wismar  
BA/2018/2837  
Ö 12.4  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018 - Parkplatzsituation Innenstadt  
BA/2018/2839  
N 13     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 14     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 14.1     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung      
Ö 15  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 16  
Schließen der Sitzung