|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.06.2018 | BS/2018/163 | |||||||||
Ö 8 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 05.07.2018 | BS/2018/170 | |||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 11 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 11.1 | Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar | VO/2018/2672 | |||||||||
Ö 11.2 | 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar vom 11.12.2013 | VO/2018/2674 | |||||||||
Ö 11.3 | Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Hansestadt Wismar | VO/2018/2701 | |||||||||
Ö 11.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2759 | |||||||||
Ö 11.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2760 | |||||||||
Ö 11.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm", 1. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2763 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der
– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden. Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof, bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
|
|||||||||||
13.08.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der
– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden. Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof, bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
|
|||||||||||
30.08.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 11.6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der
– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden. Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden:durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten :durch die Straße Klußer Damm im Süden:durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen:durch den Friedhof,
bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
|
|||||||||||
Ö 11.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", 1. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2764 | |||||||||
Ö 11.8 | Bestellung als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt | VO/2018/2767 | |||||||||
Ö 11.9 | Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" | VO/2018/2790 | |||||||||
Ö 11.10 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2018/2792 | |||||||||
Ö 12 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 12.1 | Sperrung der Poeler Straße - Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses (CDU-Fraktion) | VO/2018/2784 | |||||||||
Ö 12.2 | Kreisverkehre in der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | VO/2018/2789 | |||||||||
Ö 12.3 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Naphthalin-Belastung in der Integrativen Tagesstätte "Seebad Wendorf" | BA/2018/2795 | |||||||||
Ö 12.4 | Schadstoffbelastung in der Kita Wendorf (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2794 | |||||||||
Ö 12.5 | Ausweisungen von Ferienwohnungen in B-Plänen (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2018/2797 | |||||||||
Ö 12.6 | Installation von Trinkwassersäulen im öffentlichen Raum (SPD-Fraktion) | VO/2018/2800 | |||||||||
Ö 13 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 13.1 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Kleingartenentwicklungskonzept | BA/2018/2785 | |||||||||
Ö 13.2 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Goldmünzen UNESCO-Welterbe | BA/2018/2801 | |||||||||
Ö 13.3 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Breitbandförderprogramm für Schulen | BA/2018/2812 | |||||||||
Ö 13.4 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Abriss Böttcherstraße | BA/2018/2813 | |||||||||
Ö 13.5 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Emissionen im Stadtgebiet | BA/2018/2814 | |||||||||
Ö 13.6 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Kreuzfahrtanleger | BA/2018/2815 | |||||||||
Ö 13.7 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Rundweg Mühlenteich | BA/2018/2816 | |||||||||
Ö 13.8 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Wohnschiff der Werft | BA/2018/2817 | |||||||||
N 14 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 15 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 15.1 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 - Markthalle im Alten Hafen | ||||||||||
N 15.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für der Um- und Ausbau der Straße Lembkenhof | ||||||||||
N 15.3 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für das Stadtteilzentrum Kagenmarkt 2.BA/2.TA Prof.-Frege-Straße | ||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 17 | Schließen der Sitzung | ||||||||||