Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob eine Sperrzeiten Regelung für die Außengastronomie wie folgt erlassen werden kann.
1. Für Betriebsstätten, die sich im Freien (z. B. Wirtschaftsgärten, Terrassen, Vorgärten, Freisitze auf Plätzen und Gehsteig Flächen) oder in fliegenden Bauten (z. B. Zelten) befinden, wird die
• tägliche Sperrzeit auf 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr,
• die Sperrzeit in der Nacht von Freitag auf Sonnabend sowie Sonnabend auf Sonntag auf 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt.
2. Freiluft-Musikdarbietungen jeder Art müssen um 22.00 Uhr beendet sein.
3. Festlegung von orts-, saison- oder anlassbezogenen Ausnahmeregelungen.
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina modifiziert als Einreicher Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
2. Freiluft-Musikdarbietungen in diesen Betriebsstätten jeder Art müssen um 22.00 Uhr beendet sein.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob eine Sperrzeiten Regelung für die Außengastronomie wie folgt erlassen werden kann.
1. Für Betriebsstätten, die sich im Freien (z. B. Wirtschaftsgärten, Terrassen, Vorgärten, Freisitze auf Plätzen und Gehsteig Flächen) oder in fliegenden Bauten (z. B. Zelten) befinden, wird die
• tägliche Sperrzeit auf 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr,
• die Sperrzeit in der Nacht von Freitag auf Sonnabend sowie Sonnabend auf Sonntag auf 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt.
2. Freiluft-Musikdarbietungen in diesen Betriebsstätten jeder Art müssen um 22.00 Uhr beendet sein.
3. Festlegung von orts-, saison- oder anlassbezogenen Ausnahmeregelungen.